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Innovationsprämie im Bundesanzeiger: E-Auto-Förderung verdoppelt

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Zuschüsse für reine Elektroautos steigen auf bis zu 9.000, Plugin-Hybride erhalten bis zu 6.750 durch Umweltbonus.

Die Förderung für Elektroautos in Deutschland wird nun auch offiziell verdoppelt. Die geänderte Förderrichtlinie zur sogenannten Innovationsprämie bzw. dem Umweltbonus wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Sie gilt aber rückwirkend. Damit erhalten Käufer von neuen Elektroautos eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Diejenigen, die einen Plugin-Hybrid erwerben, bekommen einen Zuschuss von 6.750 Euro. Bringt das den auch zahlenmäßigen Durchbruch für Elektroautos?

Ja, die Nachfrage nach Elektroautos steigt momentan rasant. Ein Problem ist aber, dass zu viel Unwissen und mindestens veraltete Informationen kursieren. Da wird behauptet, Elektroautos hätten nur eine Reichweite von 100 Kilometern – und mit Lüftung und Heizung nur halb so viel. Oder es wird weiterhin die Wirtschaftlichkeit angezweifelt, obwohl die in sehr vielen Fällen, gerade mit der Innovationsprämie verknüpft, nur noch einen Schluss zulässt.

Diese „Probleme“ müssen die Autohersteller bei der Bewerbung der geförderten Modelle wiederlegen. Und: Wie es Tesla als beinahe einziger Hersteller bislang gemacht hat: Sie müssen endlich Elektroautos emotionalisieren. Nur, wenn das unbeschreibliche Gefühl, zum ersten Mal ein E-Auto gefahren zu sein, seine unterbrechungsfreie Beschleunigung erlebt zu haben, richtig rübergebracht wird, werden die rationalen Argumente faktenbasiert und auf der Höhe der Zeit abgewogen.

Aber hört man das, was einem Händler erzählen, wenn man sich für ein Elektroauto interessiert, kommen teilweise Zweifel auf, ob wirklich jeder der Autohersteller die klimafreundlichen, beinahe wartungsfreien Elektrofahrzeuge wirklich verkaufen möchte. Der Mercedes EQC ist so ein Beispiel – Daimler hat offenbar Probleme mit Batterielieferungen, so dass sowohl der EQC als auch der Smart kaum noch angeboten werden.

Gelingt der Durchbruch für Elektromobilität?

Neben der Kaufprämie, die laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einen deutlichen Anreize für den Kauf von E-Autos setzen soll, muss also an weiteren Stellschrauben gedreht werden. Mit dem Aiways U5 beispielsweise kommen Fahrzeuge aus dem Ausland, die durch die Förderung richtig attraktiv werden. Falls diese Hersteller halten, was sich bislang andeutet, werden vor allem ausländische Fabrikate gekauft werden.

Die deutsche Autoindustrie, so hat es den Anschein, konzentriert sich in diesen Wochen stark darauf, die gesenkte Mehrwertsteuer auszunutzen, um bereits produzierte Fahrzeuge von den Höfen und Parkplätzen zu bekommen. Das macht durchaus auch Sinn, aber wer heute noch einen billigen Verbrenner kauft, wird nicht in drei oder fünf Jahren auf ein Elektroauto umsteigen. Dem Klima wird so massiv geschadet.

BAFA: Anträge für Innovationsprämie

Die Innovationsprämie für elektrische Autos kann bei der BAFA beantragt werden. Laut Präsident Torsten Safarik handelt es sich um ein schlankes, einstufiges Verfahren, um die Prämie effizient und bürgerfreundlich umzusetzen. Ab heute wird im bestehenden System des sogenannten Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt.

Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der Innovationsprämie können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Richtlinie zum Umweltbonus kann hier eingesehen werden.

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