STROMPREIS · 7. OKTOBER 2026

Wie Netzentgelte den Strompreis mitbestimmen
Rund ein Viertel des Haushaltsstrompreises entfällt auf Netzentgelte. Netzbetreiber kalkulieren sie, die Bundesnetzagentur setzt den Rahmen, und je nach Wohnort zahlen Haushalte spürbar unterschiedliche Beträge.
Strom legt einen weiten Weg zurück, bevor er in der Steckdose ankommt. Er fließt über Höchstspannungsleitungen, Umspannwerke und Ortsnetze, die Unternehmen bauen, warten und betreiben. Diese Netzbetreiber holen ihre Kosten über Netzentgelte herein, die jeder Stromkunde mit seiner Rechnung bezahlt.
Den Betrag sehen die meisten Haushalte nie direkt. Der Stromlieferant zahlt die Entgelte an den örtlichen Netzbetreiber und legt sie auf den Arbeitspreis und den Grundpreis um. Wer den Anbieter wechselt, zahlt deshalb weiterhin dasselbe Netzentgelt, weil er am selben Netz angeschlossen bleibt.
Einen Wettbewerb um die günstigste Leitung gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur beschreibt Strom- und Gasnetze als natürliche Monopole, weil parallele Netze in einem Gebiet volkswirtschaftlich keinen Sinn ergeben. Deshalb reguliert der Staat die Erlöse der Netzbetreiber und damit indirekt die Höhe der Netzentgelte.
Inhalt
Was sind Netzentgelte und wie hoch ist ihr Anteil am Strompreis?
Netzentgelte sind die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes, mit der Netzbetreiber Betrieb, Instandhaltung und Ausbau finanzieren. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt 2026 dafür 9,2 Cent je Kilowattstunde, das ist rund ein Viertel seines Strompreises.
Die Zahlen stammen aus der Strompreisanalyse des BDEW vom 21. August 2026. Der Verband beziffert den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis im bisherigen Jahresverlauf auf 37,0 Cent je Kilowattstunde, gerechnet für 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Gegenüber 2025 verzeichnet der BDEW bei den Netzentgelten ein Minus von 1,7 Cent.
| Bestandteil | ct/kWh | Anteil |
|---|---|---|
| Strombeschaffung und Vertrieb | 15,17 | 41,0 % |
| Netzentgelt | 9,24 | 25,0 % |
| Steuern, Abgaben und Umlagen | 12,6 | 34,0 % |
| darunter Mehrwertsteuer | 5,91 | |
| darunter Stromsteuer | 2,050 | |
| darunter Konzessionsabgabe | 1,666 | |
| darunter Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 | |
| darunter Offshore-Netzumlage | 0,941 | |
| darunter KWKG-Umlage | 0,446 | |
| Strompreis gesamt | 37,0 | 100 % |
Netzbetreiber berechnen Haushalten laut Bundesnetzagentur einen festen Grundpreis in Euro pro Jahr und einen Arbeitspreis je Kilowattstunde. Das Messentgelt führt die Bundesnetzagentur als eigenen Preisbestandteil.
Wer legt die Netzentgelte fest?
Die Netzbetreiber berechnen ihre Netzentgelte selbst, allerdings innerhalb einer Erlösobergrenze, die Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörden vorab festlegen. Dieses System heißt Anreizregulierung und soll Netzbetreiber zu effizientem Wirtschaften zwingen.
In Deutschland arbeiten nach einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom Juni 2026 vier Übertragungsnetzbetreiber und rund 850 Verteilnetzbetreiber. Die vier großen Unternehmen 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW erheben seit 2023 bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte. Die Verteilnetzbetreiber kalkulieren dagegen regional und reichen dabei die Kosten aller vorgelagerten Netzebenen weiter.
Vor jeder Regulierungsperiode prüfen die Behörden die Kosten eines Basisjahres und vergleichen die Effizienz der Netzbetreiber. Daraus leiten sie die Erlöse ab, die ein Unternehmen Jahr für Jahr einnehmen darf. Wer seine Kosten unter diese Grenze drückt, behält laut Bundesnetzagentur einen Zusatzgewinn.
Die Behörden haben die laufende vierte Regulierungsperiode Strom auf 2024 bis 2028 angelegt, Basis sind die Kosten von 2021. Ab der fünften Periode will die Bundesnetzagentur den Zeitraum von fünf auf drei Jahre verkürzen. Wie viel Netzbetreiber zusätzlich sparen könnten, lässt sich in einer Studie zum Einsparpotenzial im Verteilnetz nachlesen.
Wann werden die Netzentgelte für das Folgejahr veröffentlicht?
Netzbetreiber müssen ihre Entgelte für das Folgejahr spätestens zum 15. Oktober im Internet veröffentlichen. Stehen die endgültigen Werte bis dahin nicht fest, veröffentlichen sie die voraussichtliche Höhe auf Basis ihrer Erlösobergrenze.
Das hat der Gesetzgeber in Paragraf 20 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt (Stand September 2026). Die endgültigen Preisblätter veröffentlichen manche Netzbetreiber erst später. TransnetBW kündigte etwa an, das finale Preisblatt für 2026 am 5. Dezember 2025 zu veröffentlichen.
Für Haushalte ist der Oktober deshalb ein Frühindikator. Sinkt die Summe aus Netzentgelten, Steuern und Umlagen, müssen Lieferanten das laut Bundesnetzagentur bei der nächsten vertraglichen Preisanpassung berücksichtigen.
Warum sind Netzentgelte regional so unterschiedlich?
Jeder Verteilnetzbetreiber legt seine eigenen Kosten auf die Kunden in seinem Gebiet um. Besiedlungsdichte, Alter und Auslastung der Netze sowie die Kosten für den Anschluss von Wind- und Solaranlagen unterscheiden sich stark und damit auch die Entgelte.
Diese Faktoren nennen Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt in ihrem Monitoringbericht 2025, den die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags auswerten. In dünn besiedelten Gebieten verteilen sich die Netzkosten auf wenige Nutzer. Für ältere, weitgehend abgeschriebene Netze fallen geringere Kosten an als für neue. Über ein Qualitätselement berücksichtigen die Behörden zudem die Versorgungsqualität in der Erlösobergrenze.
| Bundesland | ct/kWh | Abweichung zum Schnitt |
|---|---|---|
| Hamburg | 14,17 | +25,5 % |
| Baden-Württemberg | 11,71 | +9,8 % |
| Rheinland-Pfalz | 11,70 | +9,7 % |
| Saarland | 11,21 | +5,8 % |
| Nordrhein-Westfalen | 11,19 | +5,6 % |
| Berlin | 10,87 | +2,8 % |
| Hessen | 10,77 | +1,9 % |
| Schleswig-Holstein | 10,58 | +0,2 % |
| Brandenburg | 10,28 | -2,7 % |
| Sachsen-Anhalt | 10,27 | -2,8 % |
| Niedersachsen | 9,82 | -7,5 % |
| Bayern | 9,74 | -8,4 % |
| Sachsen | 9,71 | -8,8 % |
| Thüringen | 9,69 | -9,0 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9,31 | -13,4 % |
| Bremen | 7,96 | -32,7 % |
| Durchschnitt | 10,56 | 0 |
Im Schnitt der Länder zahlten Haushalte 2025 netto 10,56 Cent je Kilowattstunde, also ohne Umsatzsteuer und vor dem Bundeszuschuss. Obwohl beide Stadtstaaten dicht besiedelt sind, liegen Hamburg und Bremen an den entgegengesetzten Enden der Skala. Zwischen ihnen liegen gut sechs Cent je Kilowattstunde.
Regionen mit viel Wind- und Solarstrom entlastet die Bundesnetzagentur seit 2025 über einen Wälzungsmechanismus. Im Jahr 2026 profitieren 238 Netzbetreiber, die zusammen 2,725 Milliarden Euro auf alle Stromkunden bundesweit verteilen dürfen. Alle Stromkunden finanzieren die Summe über den Aufschlag für besondere Netznutzung, der 2026 laut BDEW bei 1,559 Cent je Kilowattstunde liegt.
Wie wirkt der Bundeszuschuss auf die Netzentgelte 2026?
Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzkosten 2026 mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Die 15 einwohnerstärksten Netzbetreiber senkten ihre Netzentgelte für Haushalte vor allem deshalb um durchschnittlich knapp zwei Cent je Kilowattstunde.
Diese Auswertung stammt von der Bundesnetzagentur, deren Stichprobe knapp 39 Millionen Einwohner abdeckt. Bundestag und Bundesrat haben das zugehörige Gesetz Ende 2025 verabschiedet. TransnetBW betont, dass die Übertragungsnetzbetreiber den Zuschuss vollständig zur Senkung der Entgelte einsetzen müssen.
Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden rechnet die Bundesregierung mit einer Entlastung von rechnerisch etwa 100 Euro im Jahr 2026. Wie viel davon ankommt, hängt vom Netzgebiet und vom Liefervertrag ab. Netzbetreiber müssen für typische Kunden das reduzierte und das fiktive Netzentgelt ohne Zuschuss veröffentlichen.
Für die Jahre 2027 bis 2029 will die Bundesregierung jährlich 5,525 Milliarden Euro bereitstellen. Das Kabinett hat die Regelungen dazu laut Mitteilung der Bundesregierung vom 3. September 2026 beschlossen. Einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat vermerkt die Mitteilung nicht (Stand September 2026).
Wie senkt Paragraf 14a EnWG die Netzentgelte für Wärmepumpen und Wallboxen?
Wer seine Wärmepumpe oder Wallbox vom Netzbetreiber steuern lässt, zahlt dafür ein reduziertes Netzentgelt. Zur Wahl stehen eine Pauschale (Modul 1) oder ein um 60 Prozent gesenkter Arbeitspreis (Modul 2). Wer Modul 1 wählt, kann es mit zeitvariablen Entgelten kombinieren (Modul 3).
Die Bundesnetzagentur legte die Regeln im November 2023 fest und wendet sie seit dem 1. Januar 2024 an. Netzbetreiber dürfen den Anschluss neuer Wärmepumpen und privater Ladepunkte seitdem nicht mehr mit Verweis auf Engpässe verweigern. Im Gegenzug dürfen sie den Bezug bei drohender Überlastung vorübergehend auf bis zu 4,2 Kilowatt drosseln.
In Modul 1 gewähren Netzbetreiber laut Verbraucherportal der Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet eine Pauschale von 110 bis 190 Euro im Jahr (abgerufen im September 2026). Die genaue Höhe richtet sich nach dem Arbeitspreis des örtlichen Netzbetreibers. In Modul 2 zahlen Kunden nur 40 Prozent des Netzentgelt-Arbeitspreises, brauchen dafür aber einen separaten Zähler ohne Grundpreis.
Modul 3 bieten Netzbetreiber seit April 2025 an, und zwar nur in Kombination mit Modul 1. Vorgesehen sind drei Preisstufen für Hoch-, Normal- und Niedriglastzeiten, Kunden brauchen dafür ein intelligentes Messsystem. Wie weit der Smart-Meter-Rollout in Deutschland vorangekommen ist, entscheidet daher mit, wer davon profitieren kann.
Was ändert sich mit der AgNes-Reform ab 2029?
Ab 2029 ersetzt die Bundesnetzagentur die bisherige Stromnetzentgeltverordnung durch eine eigene Festlegung namens AgNes. Haushalte zahlen weiterhin Grundpreis und Arbeitspreis, Besitzer von Solaranlagen sollen aber einen höheren Grundpreis zahlen.
Den finalen Entwurf konsultierte die Bundesnetzagentur ab dem 6. August 2026 bis zum 18. September. Die Festlegung soll Ende 2026 erlassen werden, Folgefestlegungen sind für 2027 geplant. Die Behörde nennt als Anlass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der Gesetzgeber lässt die bisherige Verordnung zum 31. Dezember 2028 auslaufen. Die Behörde beziffert das Kostenvolumen der Netzentgelte auf rund 37 Milliarden Euro im Jahr.
Die Details für Haushalte hatte die Behörde am 27. Mai 2026 vorgestellt und nach eigenen Angaben in den Entwurf übernommen. Netzbetreiber müssen künftig einen gedeckelten Grundpreis erheben. Die Behörde erwartet für Prosumer Mehrkosten, die lokal unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr liegen. Betreiber von Steckersolargeräten zahlen den erhöhten Grundpreis nicht, und für Heimspeicher fällt weiterhin kein gesondertes Netzentgelt an.
Behördenchef Klaus Müller begründet den Schritt so: „Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei.“ Betreiber neuer Erzeugungsanlagen sollen zudem ein Einspeiseentgelt von anfangs voraussichtlich vier bis sieben Euro je Kilowatt und Jahr zahlen. Betreiber von Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen, ebenso Prosumer und Steckersolargeräte. Was der Prosumer-Aufschlag konkret kostet, hängt vom Preisblatt des jeweiligen Netzbetreibers ab.
Einen Überblick über alle Nutzergruppen gibt es im Beitrag zum BNetzA-Plan für die Netzentgeltreform ab 2029. Wer die Einwände gegen die Begründung des Prosumer-Aufschlags nachlesen will, findet sie in der Nachrechnung zum Stromnetzsoli.
Was bedeuten Netzentgelte für die Energiewende?
Über Netzentgelte verteilen Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus für Wind- und Solarparks auf alle Stromkunden. Für Haushalte hängt davon mit ab, ob sich Wärmepumpe, Elektroauto und Speicher rechnen.
Die Bundesnetzagentur will mit der AgNes-Reform Kapazitäten mit einem Preis versehen und netzdienliches Verhalten belohnen. Als Beispiel nennt sie den Redispatch, also Eingriffe in Kraftwerksfahrpläne bei Engpässen. Diese Kosten betrugen nach Angaben der Behörde vom Mai 2026 im Jahr 2025 rund 3,06 Milliarden Euro, einschließlich der Reservekraftwerke.
Wer wissen will, wie sich diese Summe zusammensetzt, findet Zahlen im Faktencheck zu den Redispatch-Kosten. Die Behörde setzt darauf, mit dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu senken. Bei der Konzeption dynamischer Netzentgelte sieht sie allerdings noch hohen Analysebedarf.
Verbraucher mit flexiblen Geräten können über die Module nach Paragraf 14a schon heute Netzentgelte sparen. Wer Lasten in günstige Zeitfenster verschiebt, senkt die eigene Rechnung und nutzt das Ortsnetz gleichmäßiger.
QUELLEN
- BDEW: BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026, 21. August 2026.
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: Netzentgelte im Saarland, WD 5 - 3000 - 065/26, 16. Juni 2026.
- Bundesnetzagentur: Anreizregulierung von Strom- und Gasnetzbetreibern, abgerufen am 26. September 2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 20 Energiewirtschaftsgesetz, abgerufen am 26. September 2026.
- Bundesnetzagentur: Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration erneuerbarer Energien, Stand Juli 2026.
- Bundesnetzagentur: Preise und Abschläge, Informationen für Haushaltskunden, abgerufen am 26. September 2026.
- Bundesregierung: Niedrigere Netzentgelte, 3. September 2026.
- TransnetBW: Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026, 10. Dezember 2025.
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur legt Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen fest, 27. November 2023.
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, Reduzierung des Netzentgelts, abgerufen am 26. September 2026.
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor, 27. Mai 2026.
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur startet Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom, 6. August 2026.