Netzpaket: Wer das Risiko der Energiewende trägt

NETZAUSBAU · 29. JULI 2026

Netzpaket: Kabinett entscheidet über umstrittene Netzregeln

Das Bundeskabinett soll an diesem Mittwoch den Regierungsentwurf für das Netzpaket beschließen, mit dem Wirtschaftsministerin Katherina Reiche den Zubau erneuerbarer Anlagen enger an den Netzausbau koppeln will. Verbände und Wissenschaftler streiten vor allem darüber, wer künftig das Risiko von Netzengpässen trägt.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 8 Min. Lesezeit LESEN


Das Bundeskabinett soll heute den Regierungsentwurf für das sogenannte Netzpaket beschließen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Entwürfe für das Netzpaket und die parallele EEG-Novelle 2027 am 17. Juli 2026 in die Länder- und Verbändeanhörung geschickt. Für Stellungnahmen blieben den Verbänden nur drei Werktage.

Ein Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Nach dem Beschluss folgen Beratungen im Bundestag, die Ausschussphase und der Bundesrat, bevor der Bundespräsident das Gesetz ausfertigen und es im Bundesgesetzblatt verkünden kann. Ein Termin für diesen weiteren parlamentarischen Fahrplan steht noch nicht fest.

Was das Netzpaket regelt

Das Netzpaket ist ein Artikelgesetz zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens. Kernstück ist die Möglichkeit für Netzbetreiber, sogenannte kapazitätslimitierte Netzgebiete auszuweisen. Neue Anlagen für erneuerbare Energien werden dort zwar angeschlossen, die Betreiber verzichten aber teilweise auf die Entschädigung für Redispatch, also für netzbedingte Abregelung.

Gegenüber dem zuvor geleakten Entwurf hat das Ministerium zwei zentrale Werte entschärft.

Regelung im Netzpaket Geleakter Entwurf Aktueller Entwurf
Abregelungsquote für kapazitätslimitierte Gebiete3 Prozent5 Prozent
Maximale Dauer der Limitierung10 Jahre6 Jahre
Automatische Aufhebung nach drei Jahren ohne Erfüllung der Kriteriennicht bekanntvorgesehen

Quelle: pv magazine, 20. Juli 2026.

Werden die Voraussetzungen in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nicht erfüllt, muss die Limitierung wieder aufgehoben werden. Übertragungsnetzbetreiber dürfen zudem Netzanschlusskapazitäten priorisieren und freihalten, die Netzanschlussbegehren sollen weiter digitalisiert werden. Die Bundesnetzagentur soll künftig festlegen, nach welchen Verfahren und Kriterien Netzbetreiber Baukostenzuschüsse erheben, pauschalieren oder regional differenzieren dürfen.

Im Gesetzentwurf taucht der zuvor gebräuchliche Begriff „Redispatch-Vorbehalt“ nicht mehr auf, auch wenn Kritiker das dahinterliegende Prinzip unverändert sehen. Wie Netzbetreiber schon heute Ökostrom-Anlagen abregeln, hat Cleanthinking bei der kommerziellen Abregelung von Ökostrom eingeordnet.

Wer das Risiko trägt

Uwe Holzhammer, Leiter des Forschungs- und Transferzentrums Nachhaltigkeit (ForTraNN) der Technischen Hochschule Ingolstadt, sieht in der Konstruktion eine klare Schieflage. Die Ausweisung von Gebieten ohne Entschädigungszahlung verlagere das Netzengpassrisiko auf die Anlagenbetreiber, wirke sich aber nicht auf alle Akteursgruppen gleichermaßen aus.

„Während größere Marktakteure aufgrund ihrer Kapitalausstattung, ihres diversifizierten Anlagenportfolios und ihrer Möglichkeiten zur Risikostreuung zusätzliche Unsicherheiten vergleichsweise gut absichern können, stellen sie für Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften sowie private Investoren häufig eine deutlich höhere Investitionshürde dar“, sagt Holzhammer.

Wie unterschiedlich Marktteilnehmer auf steigende Netzrisiken reagieren, zeigt sich schon jetzt. Der Energiekonzern Vattenfall hat wegen gestiegener Unsicherheiten 26 Windprojekte auf den Prüfstand gestellt. Ein Konzern mit breitem Portfolio kann einzelne Projekte verschieben, eine Bürgerenergiegesellschaft mit nur einer Anlage hat diese Option meist nicht.

Kritik und Zustimmung zum Netzpaket

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) rechnet mit drastischen Folgen. Die Regelungen würden große Teile Deutschlands zu „No-Go-Areas für Erneuerbare Energien“ machen, warnt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die EEG-Einschnitte könnten aus Sicht des Verbands Investitionen in Milliardenhöhe einbrechen lassen und bundesweit zehntausende Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk gefährden.

„Anstelle neuer Hürden und wirkungsloser Trostpflaster braucht es einen Booster beim Ausbau der Solarenergie, Speicher und Netze“, sagt Körnig. Der Bundestag müsse die Entwürfe grundlegend nachbessern.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in den Nachbesserungen keine Entwarnung.

„Die Anpassungen klingen zwar besser, sind aber letztlich Augenwischerei“, sagt Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Die Regelungen blieben aus ihrer Sicht für Projekte potenziell existenzbedrohend, insgesamt sieht der BEE eine erhebliche Verschlechterung für die Erneuerbaren Energien.

Positiv bewertet der BEE dagegen das zusätzliche Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land sowie die Anhebung der Freiflächen-Photovoltaik-Ausschreibungen aus der parallelen EEG-Novelle. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE), zielt dagegen auf das Tempo der Netzbetreiber.

„Deutschland kann die Energiewende nicht länger im Tempo der langsamsten Netzbetreiber organisieren“, sagt Busch. Der BNE kritisiert, dass Risiken und Schaden am Ende ganz bei Anlagenbetreibern und Vermarktern blieben, und fordert, den Redispatch-Vorbehalt auch in seiner abgeschwächten Form vollständig zu streichen.

Der Batteriespeicherhersteller Sonnen sieht im Entwurf die Handschrift der alten Energiewelt, weil er große Anlagen bevorzuge. Diese bekämen weiterhin Investitionssicherheit durch den Steuerzahler, während kleine Anlagen sich unter ungleich härteren Bedingungen am Markt behaupten müssten. Über die knappe Anhörungsfrist beschwert sich zusätzlich Christian Vossler, Geschäftsführer des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).

„Drei Werktage für die Verbändeanhörung sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel“, sagt Vossler und verweist darauf, dass der Gesetzentwurf die Grundpfeiler der Energieversorgung in Deutschland definiere. Das Ministerium habe sich zuvor viele Monate Zeit gelassen und kommuniziere nun kurzfristig weitere Kursänderungen.

Nicht alle Stimmen sind kritisch. Michael Sterner, Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher (FENES) an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, hält die neue Redispatch-Definition für die größte Stärke des Kompromisses. Ein zehnjähriger Entschädigungsverzicht hätte den Ausbau erneuerbarer Energien in weiten Teilen Deutschlands über ein Jahrzehnt abgewürgt, weil keine Bank ein Projekt finanziert, dessen Erlösgrundlage der Netzbetreiber jederzeit entschädigungslos entziehen kann.

„Die jetzt vorgesehene Deckelung macht Projekte wieder bankfähig und steuert den Zubau dorthin, wo die Netze noch Luft haben, das ist der richtige Mechanismus: lenken statt abwürgen“, sagt Sterner.

Auch Constantin Alsheimer, Chef des kommunalen Energie- und Wasserversorgerverbunds Thüga, sieht im Netzpaket einen Fortschritt. Aus seiner Sicht korrigiert es einen zentralen Fehler der Energiewende, weil Netzanschlüsse künftig nicht mehr allein nach Eingangsdatum vergeben werden müssen.

„Netzbetreiber sollten Anschlussbegehren stärker nach netz- und systemdienlichen Kriterien ordnen können“, sagt Alsheimer.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) übt keine grundsätzliche Kritik am Netzpaket. Vorsitzende Kerstin Andreae begrüßt, dass nun ein Vorschlag vorliegt, wie der Netzanschluss in Engpassgebieten ausgestaltet werden soll, und kündigt an, ihn auf seine Folgen für die Praxis zu prüfen. Die kurze Anhörungsfrist nennt aber auch sie „nicht akzeptabel“, weil Regelungen von solcher Tragweite faktenbasiert geprüft werden müssten.

Widerspruch kommt auch aus der Koalition selbst. Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sieht im Netzpaket weiterhin einen Redispatch-Vorbehalt, der sinnvolle Ansätze wie das Konzept für systemdienliche Anschlussleistung konterkariere. Katrin Uhlig von den Grünen spricht gegenüber den geleakten Entwürfen lediglich von „kosmetischen Anpassungen“.

Rechtliche Zweifel kommen von unerwarteter Seite hinzu. Nach einer Untersuchung der Stiftung Umweltenergierecht lässt das EU-Recht nur einen engen Spielraum für Beschränkungen des Netzanschlussanspruchs. Ein Verzicht auf die Redispatch-Entschädigung setzt demnach eine freiwillige Entscheidung des Anlagenbetreibers voraus, weil der finanzielle Ausgleich integraler Bestandteil des EU-rechtlichen Redispatch-Systems ist.

Auch eine Abregelungsquote von fünf Prozent reicht der Untersuchung zufolge nicht unbedingt aus, um Anlagenbetreibern die Entschädigung vorzuenthalten. Ob das Netzpaket in seiner jetzigen Form europarechtlich haltbar ist, bleibt damit offen.

Was das Netzpaket für Bürgerenergie und Gewerbe bedeutet

Für ein Bürgerenergie-Windprojekt oder eine gewerbliche Dachanlage macht die Ausweisung als kapazitätslimitiertes Netzgebiet einen handfesten Unterschied. Wird der Standort betroffen, kann der Netzbetreiber einen Teil der Abregelung ohne Entschädigung verlangen, solange die Grenzwerte aus der Tabelle eingehalten werden. Banken kalkulieren dieses Risiko in ihre Finanzierungszusage ein, wie Sterner mit Blick auf die Bankfähigkeit von Projekten betont.

Wer als Kommune, Bürgerenergiegesellschaft oder privater Investor plant, sollte deshalb frühzeitig beim zuständigen Netzbetreiber erfragen, ob der Standort als Engpassgebiet infrage kommt. Große Player mit mehreren Standorten können ein einzelnes abgeregeltes Projekt im Portfolio auffangen. Kleinere Projekte mit nur einer Anlage tragen das Risiko allein, wie Holzhammer es beschreibt.

Häufige Fragen zum Netzpaket

Was regelt das Netzpaket der Bundesregierung?

Das Netzpaket ist ein Artikelgesetz, das den Anlagenzubau mit dem Netzausbau synchronisieren und das Netzanschlussverfahren verbessern soll. Kernstück ist die Möglichkeit für Netzbetreiber, kapazitätslimitierte Netzgebiete auszuweisen, in denen neue Anlagen zwar angeschlossen werden, aber teilweise ohne Entschädigung für netzbedingte Abregelung.

Was hat sich beim Netzpaket gegenüber dem geleakten Entwurf geändert?

Die nötige Abregelungsquote für ein kapazitätslimitiertes Gebiet steigt von drei auf fünf Prozent, die maximale Dauer der Limitierung sinkt von zehn auf sechs Jahre. Werden die Voraussetzungen drei Kalenderjahre in Folge nicht erfüllt, muss die Limitierung aufgehoben werden.

Ist das Netzpaket bereits geltendes Recht?

Nein. Das Kabinett beschließt mit dem Netzpaket zunächst nur einen Regierungsentwurf, der anschließend Bundestag, Ausschussberatung und Bundesrat durchlaufen muss, bevor der Bundespräsident ihn ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden kann. Ein Zeitplan für diese Schritte steht noch nicht fest.

Wen trifft das Abregelungsrisiko durch das Netzpaket am stärksten?

Laut dem Forscher Uwe Holzhammer können große, diversifizierte Marktakteure das Risiko vergleichsweise gut absichern. Für Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften und private Investoren mit weniger Kapital bedeutet dieselbe Regelung eine deutlich höhere Investitionshürde.

QUELLEN

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  1. pv magazine, Jochen Siemer: Von „Korrektur eines zentralen Fehlers“ bis „erhebliche Verschlechterungen“: Reaktionen zu EEG und Netzpaket, 20. Juli 2026.
  2. pv magazine, Sandra Enkhardt: Reiche schickt Entwürfe für EEG und Netzpaket in die Verbändeanhörung, 20. Juli 2026.
  3. Stiftung Umweltenergierecht: Untersuchung zum EU-rechtlichen Spielraum bei Beschränkungen des Netzanschlussanspruchs, 17. Juli 2026.
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