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Bundes-Klimaschutzgesetz Novelle: Kabinett billigt 65-Prozent-Ziel, Klimaneutralität 2045

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Kabinett beschließt Bundes-Klimaschutzgesetz (Novelle) als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundeskabinett hat zwei Wochen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Rechtswidrigkeit des bisherigen Gesetzes, eine Novelle vom Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit erhöht die Bundesregierung das eigene Klimaziel bis 2030 um zehn Prozentpunkt auf Prozent, und definiert, welche Sektoren hierzu wie viel Emissions-Minderung beitragen müssen. Außerdem wird Klimaneutralität nun 2045 statt 2050 an- und ein konkreter Pfad hierfür vorgelegt. Überraschend beschloss das Kabinett auch einen Klimapakt.

Schulze nutzt widerstandslose Zeit klug

Mit der Gesetzes-Novelle nutzt Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Eiltempo die Chance, die Ambitionen Deutschlands vor der heißen Phase des Wahlkampfs zu verschärfen. Auch vor dem Urteil war klar, dass die deutschen Ziele angepasst werden müssten – es kam dazu aber in der Großen Koalition nicht zu einer Einigung. Nach dem Urteil brachen Widerstände insbesondere aus der CDU weg – und Schulze ergriff geschickt und schnell die Initiative, um die widerstandlose Zeit klug zu nutzen.

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes rammt neue Pflöcke in den Boden, die Deutschland auch im Hinblick auf Cleantech-Innovationen global zumindest wieder auf Augenhöhe mit USA oder China katapultieren wird. Denn bei allen Anstrengungen um Emissions-Einsparungen: Deutschland muss nicht nur selbst ambitioniert vorangehen, sondern auch die Technologien und Produktionskapazitäten für die Weltmärkte schaffen, um anderen Staaten ebenfalls mehr Klimaschutz zu ermöglichen.

Im Klimapakt Deutschland (Download) hat das Umweltministerium zusätzlich Maßnahmen aufgelistet, die rund acht Milliarden Euro kosten sollen. Eine umstrittene Maßnahme ist, dass Vermieter an den CO2-Kosten von Heizöl oder Erdgas hälftig beteiligt werden sollen. Die Reaktionen bei Cleanthinking zeigen: Viele Vermieter drohen aufgrund der Maßnahme damit, die Mieten zu erhöhen. Das kann nicht im Interesse der Klimaschutzpolitik sein. Es wird interessant, an welchen Punkten hier im parlamentarischen und gesetzgeberischen Verfahren nachjustiert werden wird.

Cleantech-Innovation: Solarfolien von Heliatek

Ein Beispiel für eine Cleantech-Innovation deren Zeit jetzt gekommen sei dürfte: Das Dresdner Cleantech-Unternehmen Heliatek entwickelt organische Solarfolien. Das sind hauchdünne Folien, die auf Zelte, Windkrafttürmen, Gebäudefassaden oder Bus-Wartehäuschen aufgebracht werden können, um als Photovoltaikanlage Strom zu erzeugen. Heliatek hat nun eine Technologie, die besondere Bedeutung bekommt, weil der rasche Ausbau der Erneuerbaren Energie, möglichst ohne zusätzlichen Flächenverbrauch, immer bedeutsamer wird.

Heute morgen war zunächst bekannt geworden, dass die Regierung sich im Rahmen des sogenannten Klimapakts darauf geeinigt hat, Mieter bei der CO2-Abgabe für Heizkosten (Heizöl, Erdgas) zu entlasten – und Vermieter im Gegenzug zu belasten. Bislang tragen die Mieter die Kosten meistens alleine – jetzt sollen die Kosten künftig je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, um soziale Härten auszugleichen.

Gesetzentwurf: Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes von 2019 wurde vom Kabinett gebilligt, und sieht vor, den Treibhausgas-Ausstoß stärker zu reduzieren: Von 55 auf 65 Prozent im Vergleich zum Level von 1990. Außerdem soll Deutschland 2045 klimaneutral werden, und praktisch gar kein CO2 mehr in die Atmosphäre entlassen. Damit will die Bundesregierung das Pariser Übereinkommen aus dem Jahr 2015 einhalten.

Die Verschärfung der Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland geht im Bundes-Klimaschutzgesetz mit klaren Jahresemissionsmengen einher. Diese wurden für die Dekade bis 2030 neu errechnet – und auf die jeweiligen Sektoren weitgehend heruntergebrochen.

Zulässige Emissionsmengen 2020 bis 2030

Jahresemissionsmenge in Mio. t CO2-Äquivalent20202021202220232024202520262027202820292030
Energiewirtschaft280257108
Industrie186182177172165157149140132125118
Gebäude11811310810297928782777267
Verkehr1501451391341281231171121059685
Landwirtschaft7068676665636261595756
Abfallwirtschaft / Sonstiges99887766554

Kommt der Kohleausstieg schneller als 2038?

Die Tabelle aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz der zulässigen Emissionsmengen zwischen 2020 und 2030 zeigt, dass dem Energiesektor auch im verschärften Gesetz die größten Einsparmengen zugetraut bzw. zugemutet werden. Klar: Dabei dreht sich alles um den von der Großen Koalition bis „spätestens“ 2038 beschlossenen Kohleausstieg. Ministerin Schulze macht während der Pressekonferenz zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes nochmal den Mechanismus des Kohleausstiegs deutlich: In regelmäßigen Abständen wird laut diesem Gesetz überprüft, ob ein schnellerer Ausstieg möglich ist. Maßgeblich dafür ist insbesondere, ob der Ausbau der Erneuerbaren Energien schnell genug vorangeht – und damit die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.

Und auch der Europäische Emissionshandel ist ein Mechanismus, der für einen schnelleren Kohleausstieg sorgen dürfte: Derzeit kostet die Tonne CO2 mehr als 50 Euro. Im Umkehrschluss werden Offshore-Windparks und Photovoltaik günstiger bzw. sind schon günstiger im Neubau als laufende Kohlekraftwerke. Im Endeffekt wird der Kohleausstieg in weiten Teilen früher passieren, als vorgesehen. Ob aber bis 2030 komplett? Durch das jüngst in Betrieb gegangene Kraftwerk Datteln eher unwahrscheinlich.

Gebäudesektor muss nachbessern

Ein weiterer, oft unterschätzter Mechanismus des Klimaschutzgesetzes ist, dass kontinuierlich überprüft wird, ob Sektorziele eingehalten werden. Bedeutet aktuell: Der Gebäudesektor hat 2020 seine Ziele nicht eingehalten, weshalb gerade ein Sofortprogramm aufgelegt wird. Innerhalb der kommenden zwei Wochen soll dieses vorliegen. Neben dem Gebäudesektor muss womöglich auch der Verkehrssektor bei der Emissionsminderung nachbessern.

Zuletzt beschlossen Regierung und Luftverkehrswirtschaft, bis 2030 zwei Prozent des Kerosins synthetisch auf Basis von Wasserstoff herzustellen. Dieser langsame Hochlauf zeigt, wie gewaltig die Herausforderungen gerade im Bereich Schiffs-, Flug- und Transportverkehr auf der Straße sind.

Jährliche Minderungsziele 2031 bis 2040

Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, wurde im Gesetz auch der Pfad bis ins Jahr 2040 beschrieben. Allerdings ohne die Aufteilung auf die Sektoren. Dies sei auf zehn Jahre im voraus nicht möglich, sagte Schulze dazu. Dazu müsse man die dann vorhandenen Technologien und Möglichkeiten exakt kennen, was aber schwierig vorherzusagen sei.

2031203220332034203520362037203820392040
Jährliche Minderungsziele ggü 1990 in %67707274777981838688

Die sektorscharfen Jahresemissionsmengen für die Jahre 2041 bis 2045 sollen im Jahr 2034 festgelegt werden, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Verschärfungen in der aktuellen Dekade sorgen aber trotz dieses Mangels an Konkretheit dafür, dass die vom Verfassungsgericht angemahnte Generationengerechtigkeit eingehalten wird.

Einordnung der neuen Regelungen

Mit den neuen, ehrgeizigeren Rahmenzielen setzt die Bundespolitik ein wichtiges Zeichen, welche große Bedeutung Klimaschutzpolitik in den kommenden 25 Jahren einnehmen wird. Das gibt Verlässlichkeit für Unternehmer, Mieter, Vermieter und alle Bürger, sich auf all dies einzustellen. Konkret greifbar ist das Klimaschutzgesetz aber natürlich nicht wirklich. Spürbar sind eher die Maßnahmen, die daraus hervorgehen – etwa über das Brennstoffemissionshandelsgesetz mit der CO2-Bepreisung oder dem Ausbau Erneuerbarer Energien oder Stromtrassen vor der eigenen Haustür.

Reaktionen: Medien, Verbände, Politik

Die Reaktionen von Medien, Verbänden und Politik auf die Novelle vom Bundes-Klimaschutzgesetz und den Klimapakt sind höchst unterschiedlich. Wir haben hier die wichtigsten zusammengetragen.

Süddeutsche: „Unverhoffte Konstellationen, die man dann einfach nutzen muss“

Michael Bauchmüller von der Süddeutschen Zeitung analysiert das aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz wie folgt: „Allerdings enthält das neue Gesetz kaum Vorgaben, die diese Regierung auf den letzten Metern noch binden würden. Umso mehr Arbeit bekommen die beiden nächsten Regierungen. So nämlich funktioniert das deutsche Klimaschutzgesetz: Gesteuert wird erst, wenn die Klimaziele gerissen wurden.“ 

Handelsblatt: „Das teure Gesetz: Was mit den neuen Klimazielen auf die Wirtschaft zukommt“

„Deutschlands neue Klimaziele für 2030 und 2045 lösen massive Einschnitte in allen Lebensbereichen aus. Das belegen Berechnungen der Boston Consulting Group (BCG), die dem Handelsblatt vorliegen. Die erforderlichen Anstrengungen im Klimaschutz betreffen sämtliche Sektoren. Um die neuen Klimaschutzziele zu erreichen, dürften etwa bereits ab 2023 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr installiert werden, schreiben die BCG-Experten weiter. Zugleich müsse es im Verkehrssektor bis 2030 „de facto“ zu einem Verbrenner-Ausstieg bei Neuzulassungen kommen.“ Mehr dazu hier.

Tagesspiegel: Große Koalition ignoriert die Verfassungsrichter

„Überhastete Reaktion auf das historische Klimaurteil: Die Regierung verweigert, was verlangt wurde, und ändert, was die Richter abgesegnet hatten“, analysiert Christoph von Marschall hier.

taz: Ein epochaler Fortschritt

Malte Kreutzfeldt von der taz kommentiert: „Die neuen Klimaziele sind ein riesiger Erfolg der Umweltbewegung. Den sollte sie – trotz mancher Unzulänglichkeiten – nicht kleinreden.“ Die neuen Ziele brächten Deutschland „zumindest auf einen 2-Grad-Pfad“ und entsprächen „weitgehend dem, was Grüne und viele Umweltverbände vor Kurzem noch gefordert“ hätten.

Und weiter: „Doch auch wenn über die Details noch gestritten wird: Ohne einen weitgehenden Kohleausstieg bis 2030, einen deutlich höheren CO2-Preis und ein schnelles Aus für neue Verbrennungsmotoren werden sich die neuen Ziele nicht erreichen lassen. Auch wenn es noch unvollständig ist, bedeutet das neue Gesetz darum eine Weichenstellung, die niemand unterschätzen sollte.“

Die Welt: Übereifer und Hybris – wie beim Atomausstieg

Thomas Vitzthum kommentiert für Die Welt: „Nach dem Karlsruher Urteil überschlagen sich die Parteien mit der Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Statt intensiver Diskussionen darüber will die CDU das Thema noch vor der heißen Wahlkampfphase abhaken. Das erinnert an den Atomausstieg 2011 – und wird der Union schaden.“

BUND: Neues Bundes-Klimaschutzgesetz: Reicht nicht

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Der heute vom Kabinett gebilligte Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes ist zwar ein großer Fortschritt, wird aber dennoch nicht reichen, um Deutschlands Beitrag zur Erderhitzung bestenfalls auf 1,5 Grad zu begrenzen. Doch genau das hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Generationengerechtigkeit gefordert. Auch das neue Klimaschutzgesetz hinterlässt der nächsten Bundesregierung und zukünftigen Generationen eine schwere Hypothek. Es braucht daher noch größere Anstrengungen und sofort konkrete Maßnahmen, wie wir unseren Enkelinnen und Enkeln eine lebenswerte Welt hinterlassen.“ 

Greenpeace: Warum die Novelle nicht ausreicht

„Mit einer farbensprühenden🌈 Projektion auf eine Wasserfontäne protestierten Greenpeace-Aktivisten heute morgen vor dem Bundeskanzleramt auf der Spree für eine generationengerechte Klimapolitik. 👍 Der Anlass: Heute soll im Bundeskabinett das „neue“ Klimaschutzgesetz beschlossen werden. Leider ist die Novelle, die nach dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde, immer noch viel zu schwach auf der Brust. Die Restmenge an CO2, die Deutschland noch verbrauchen darf, um das Pariser Klimaabkommen zu wahren, ist auch nach der Überarbeitung von dem Gesetz schon 2030 fast aufgebraucht.“ Wieso die Novelle vom Bundes-Klimaschutzgesetz nicht ausreicht, fassen die Aktivisten hier zusammen.

Dena: Eine rasant schnelle Reaktion auf die jüngste Entscheidung des BVerfG

Andreas Kuhlmann findet: „Die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist ein Versprechen an die verschiedenen Generationen, die Lasten des Klimaschutzes intertemporal zu verteilen. So hat es das BVerfG eingefordert. Wenn es gelingt, wird Deutschland ein Zukunftsstandort mit einer florierenden Wirtschaft, vielfältigen neuen Jobs und einem nachhaltigen Wachstum sein. Die Chancen dafür sind da. Aber die Novelle muss auch ein Versprechen an all die Wirtschaftsakteure und gesellschaftlichen Gruppen sein, den Rahmen für dieerforderlichen Instrumente, Investitionen und Veränderungen auch zur Verfügung zu stellen.“

Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmer: „Zusätzliche Kosten für Unternehmen“

Direktor Andreas Breitner kommentiert den Klimapakt: „Fünf Milliarden Euro haben unsere Wohnungsunternehmen in den vergangenen zehn Jahren in die energetische Sanierung ihrer Wohnungsbestände investiert. […] Klimaneutralität für Wohnungen wird allerdings nur mit noch viel höherem  finanziellen Aufwand umgesetzt werden können, weil die energetische Sanierung eine der teuersten Maßnahmen beim Klimaschutz ist. Den Wohnungsunternehmen jetzt zusätzlich Kosten aus der CO2-Abgabe aufzubürden, entzieht den Unternehmen Finanzmittel, die eigentlich dringend für Investitionen in Klimaschutz notwendig sind.“

Und macht einen Vorschlag, wie es aus Sicht des Verbandes besser gehen könnte: „Besser wäre es, dass sich die Höhe der umlagefähigen Kosten für die CO2-Abgabe nach dem Energieverbrauch des Gebäudes richtet. In unsanierten Wohngebäuden müssten dann der Vermieter einen Teil der Kosten für die CO2-Abgabe übernehmen. In sanierten Gebäuden hingegen müssen die Mieter die gesamte CO2-Abgabe übernehmen, denn dort ist ihr Heizverhalten entscheidend.“

GdW Die Wohnungswirtschaft: Bundesregierung bestraft sozial verantwortliche Vermieter

„Eine pauschale Kostenaufteilung beim CO2-Preis ist keine faire oder intelligente Lösung. Es ist ein Investitionshemmnis erster Güte. Ausgerechnet die sozial verantwortlichen Vermieter werden bestraft, die bislang mit geringen Mieten gewirtschaftet haben. Denn die finanzielle Belastung mit 50 Prozent der in Gebäuden verursachten CO2-Emissionen entzieht den nachhaltig agierenden Wohnungsunternehmen unmittelbar die finanziellen Mittel, die sie für weitere Klimaschutzmaßnahmen benötigen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

ZDH: Handwerk sieht Novelle kritisch

„Die von der Bundesregierung jetzt beschlossene Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetztes lässt leider den Weitblick sowie das notwendige Gleichgewicht zwischen ökologischen Zielstellungen einerseits und wirtschaftlichen wie sozialen Grunderfordernissen andererseits vermissen“, betonte Präsident Hans Peter Wollseifer vom Handwerkerverband ZDH laut DHZ.. „Für die Investitions- und Beschäftigungsplanungen wie auch die eigentliche Geschäftstätigkeit unserer Betriebe hätte es aber genau das gebraucht“, fügte er hinzu.“

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1 Kommentar
  1. Burkhard Habbe sagt

    Ich schließe mich sehr ausdrücklich denen an, die fordern, dass der Sanierungsanreiz über die Energiekosten differenziert gesetzt werden muss. Jede pauschale Bestimmung wird letztlich irgendwie von den Betroffenen unterlaufen, schon weil das Gerechtigkeitsgefühl zum Widerstand drängt.
    Hier deshalb meine Idee, von der ich hoffe, dass sie an den wichtigen Stellen ohnehin diskutiert wird:
    Der Heizkosten-Anteil des Vermieters wird am Energieausweis des Gebäudes festgemacht. Dann würde der Vermieter z.B. ab KfW 70 oder 55 keine Beteiligung mehr tragen müssen, denn hoher Verbrauch wäre in der Tat vom Mieter/Nutzer verursacht.
    Die schlechteren Energieausweise würden entsprechend den Stufen der energetischen Qualität (A…H) des Energieausweises mit den Heizkosten belastet. Ab der höchsten Stufe z.b. mit 70%, etwa dem Anteil, der sich durch eine Sanierung einsparen ließe. Der in dieser Weise belastet Vermieter könnte für die nötigen Sanierungsmaßnahmen erhebliche Fördermittel beanspruchen und hätte sein Objekt erheblich im Wert gesteigert. In vielen Fällen wahrscheinlich ein „echt guter Deal“.

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