HERKUNFTSNACHWEISE UND LABELS · 29. OKTOBER 2026

Wofür Haushalte beim Ökostrom tatsächlich bezahlen
Wer einen Ökostromtarif abschließt, bekommt denselben Strom wie der Nachbar und dazu ein Zertifikat aus einem Register des Umweltbundesamts. Ob der Aufpreis neue Wind- und Solarparks finanziert, hängt am Label und am Anbieter.
In deutschen Haushalten ist Ökostrom längst der Normalfall. Im Jahr 2024 lieferten die Versorger rund 74 von knapp 111 Terawattstunden Haushaltsstrom als Ökostrom aus, das sind zwei Drittel der Menge. So steht es im Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Gut 29,5 der 49 Millionen Haushaltsanschlüsse, also rund 60 Prozent, liefen über einen Ökostromtarif.
Über den Strom, der tatsächlich durch die Leitungen fließt, sagen diese Zahlen wenig. Den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch beziffert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt für 2025 auf 55,1 Prozent, nach 54,4 Prozent im Vorjahr. Hinter diesem Wert stehen Wind- und Solarparks in Deutschland, die überwiegend über das Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert sind (mehr dazu: Strom aus Erneuerbaren: FAZ-Faktencheck). Hinter dem Ökostromtarif steht dagegen ein Herkunftsnachweis, und der stammt häufig aus norwegischer Wasserkraft.
Beim Tarifwechsel geht es deshalb um zwei getrennte Ebenen: das physikalische Netz und den Handel mit Nachweisen. Für den Ausbau zählen am Ende Anlagen, die neu ans Netz gehen. Mit einem Zertifikat entstehen solche Anlagen nur, wenn ein Label oder der Anbieter dafür sorgt.
Inhalt
Was macht Strom rechtlich zu Ökostrom
Als Ökostrom gilt nach allgemeinem Verständnis Strom aus erneuerbaren Energien. Rechtlich belastbar wird das Etikett erst, wenn der Lieferant für jede verkaufte Megawattstunde einen Herkunftsnachweis beim Umweltbundesamt entwerten lässt. Die Pflicht zur Offenlegung steht in Paragraf 42 des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach muss jeder Versorger seinen Energieträgermix auf der Rechnung, in der Werbung und auf seiner Website angeben.
Das Umweltbundesamt vergleicht den Herkunftsnachweis mit einer Geburtsurkunde. Das elektronische Dokument hält fest, aus welcher Quelle der Strom stammt, in welcher Anlage an welchem Standort er entstand und in welchem Zeitraum. Nach Paragraf 79 des EEG gilt jeder Nachweis für genau eine Megawattstunde. Die Behörde stellt ihn nur für Strom aus, für den der Betreiber keine Förderung bezieht. Anlagenbetreiber, Händler und Lieferanten verwalten die Nachweise im Herkunftsnachweisregister über Konten, ähnlich wie beim Online-Banking.
Mit der Entwertung kann niemand dieselbe Megawattstunde ein zweites Mal als erneuerbar verkaufen. Seit 2023 nennt die Stromkennzeichnung auch die Staaten, aus denen die verwendeten Nachweise stammen. Das Umweltbundesamt prüft jedes Jahr den ausgewiesenen Anteil erneuerbarer Energien, bei Verstößen kann die Bundesnetzagentur Sanktionen verhängen. Eine ökologische Bewertung des Stromprodukts enthält der Nachweis nach Angaben der Behörde nicht.
Warum kommt aus jeder Steckdose derselbe Strom
Strom ist physikalisch immer gleich und lässt sich nach seiner Erzeugungsart nicht unterscheiden. Welches Kraftwerk welche Steckdose speist, hängt von den Widerständen im Netz ab, nicht vom Vertrag.
Das Umweltbundesamt unterscheidet deshalb vier Ebenen einer Stromlieferung: die physikalische, die bilanzielle, die vertragliche und die der Zertifikate. Wohnt ein Haushalt neben einem Wasserkraftwerk, bezieht er physikalisch sehr wahrscheinlich viel Strom aus diesem Kraftwerk, unabhängig vom Tarif. Bilanziell speisen alle Erzeuger in einen gemeinsamen Stromsee ein, aus dem alle Verbraucher entnehmen. Vertrag und Zertifikat regeln, wofür der Kunde bezahlt und welche Eigenschaft ihm gutgeschrieben wird.
Mit dem Herkunftsnachweis ist also belegt, dass irgendwo in Europa eine entsprechende Menge erneuerbar erzeugt und eingespeist wurde. Ob genau dieser Strom im Haushalt ankommt, bleibt offen. Lieferanten handeln die Nachweise innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Energiegemeinschaft, meist getrennt vom Transport des Stroms.
Warum stammen so viele Herkunftsnachweise aus Norwegen
Deutsche Lieferanten importieren einen großen Teil ihrer Nachweise, weil das EEG für geförderten Strom keine Herkunftsnachweise zulässt. Norwegen ist dabei der mit Abstand wichtigste Ausgabestaat, vor allem mit Nachweisen aus Wasserkraft.
Nach dem Doppelvermarktungsverbot in Paragraf 80 EEG dürfen Betreiber, die eine Zahlung nach dem EEG wie die Marktprämie erhalten, für diesen Strom keine Herkunftsnachweise weitergeben. Seit Juli 2022 finanziert der Bund die Förderung aus dem Haushalt. Deshalb bekommt jeder Kunde in der Stromkennzeichnung automatisch einen Anteil „erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ zugewiesen. Weil die meisten deutschen Wind- und Solarparks gefördert laufen, bleibt das heimische Angebot an Nachweisen klein.
In der Marktanalyse Ökostrom III beziffern Fachleute von r2b energy consulting im Auftrag des Umweltbundesamts die Folgen. Deutschland stand 2022 für ungefähr ein Viertel aller Entwertungen im Verband der europäischen Registerstellen, bei vergleichsweise geringer eigener Produktion. Von den in Deutschland entwerteten Nachweisen des Produktionsjahres 2022 stammten 74 Prozent aus Wasserkraft, für 2016 waren es noch 95 Prozent. Den Rückgang erklären die Autoren mit dem wachsenden Anteil von Wind, Sonne und Biomasse, auch Norwegens Anteil sinkt.
Was kostet ein Herkunftsnachweis
Bis Ende 2021 kostete ein Herkunftsnachweis meist deutlich weniger als einen Euro je Megawattstunde, also weniger als ein Zehntel Cent je Kilowattstunde. Nur in der Energiekrise 2022 stieg der Preis auf bis zu rund neun Euro, im Sommer kurzzeitig auf fast zehn Euro je Megawattstunde.
Für einen Haushalt mit 2.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch ergeben sich bei einem Euro je Megawattstunde Zertifikatskosten von 2,50 Euro im Jahr. Die Autoren der Marktanalyse vergleichen diese Preise mit dem durchschnittlichen Aufpreis, den Ökostromtarife gegenüber Graustrom kosten. Er lag von 2018 bis 2021 bei rund 4,5 Euro je Megawattstunde und damit deutlich über den Zertifikatspreisen. Als mögliche Gründe nennen die Autoren mangelnde Markttransparenz und Kunden, die kaum auf den Preis reagieren.
Im Jahr 2022 sprang der Aufpreis auf 8,4 Euro je Megawattstunde, die Lieferanten reichten die teureren Nachweise vollständig an ihre Kunden weiter. Im Lauf des Jahres 2023 fielen die Preise deutlich, 2024 normalisierten sie sich nach Angaben der Studie. Nachweise aus deutscher Erzeugung sind knapp und vergleichsweise teuer, schreibt das Umweltbundesamt.
| Jahr | Preis Herkunftsnachweis (€/MWh) | Ø Aufpreis Ökostromtarif (€/MWh) |
|---|---|---|
| 2016 | unter 1 | 5,8 |
| 2017 | unter 1 | 5,5 |
| 2018 | unter 1, Spitze ca. 2 im Sommer | 4,4 |
| 2019 | unter 1 | 4,7 |
| 2020 | unter 1 | 4,4 |
| 2021 | unter 1, Anstieg ab Jahresende | 4,5 |
| 2022 | bis ca. 9, Sommerspitze fast 10 | 8,4 |
| 2023 | deutlich gesunken, über Vorkrisenniveau | 5,3 |
Quelle: Umweltbundesamt, Marktanalyse Ökostrom III, Zwischenbericht (Climate Change 10/2025), Abbildungen 22 und 26 auf Basis von Daten von veyt und ene't, Stand April 2025. Preise für Herkunftsnachweise aus nordischer und europäischer Wasserkraft und Wind.
Für Haushalte fällt der Unterschied kaum ins Gewicht. Laut Monitoringbericht kostete Ökostrom zum 1. April 2025 im Mittel 39,32 Cent je Kilowattstunde. Das lag unter dem Preisniveau beim Grundversorger und leicht über den günstigsten konventionellen Tarifen anderer Anbieter.
Was unterscheidet Regionalstrom von Ökostrom
Regionalstrom stammt aus EEG-geförderten Anlagen im Umkreis von 50 Kilometern um den Verbrauchsort und wird mit eigenen Regionalnachweisen belegt. Damit können Lieferanten geförderten Wind- oder Solarstrom aus der Nachbarschaft in der Stromkennzeichnung ausweisen, was mit einem Herkunftsnachweis ausgeschlossen ist.
Das Umweltbundesamt führt dafür seit 2019 ein eigenes Regionalnachweisregister. Ein Regionalnachweis gilt für eine einzelne Kilowattstunde, und Lieferanten dürfen ihn nur entlang der vertraglichen Lieferkette weitergeben, so steht es in Paragraf 79a EEG. Zur Region zählen alle Postleitzahlgebiete, die ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern liegen.
Der Markt für Regionalstrom ist klein geblieben. Für 2019 entwerteten Lieferanten Regionalnachweise für 54.569 Megawattstunden, für 2020 schon für 220.409 Megawattstunden. In den Folgejahren lagen die Mengen laut Umweltbundesamt zwischen 412.000 und gut 620.000 Megawattstunden. Als Ziel nennt die Behörde mehr Akzeptanz für Windparks und Solaranlagen vor Ort.
Woran Kunden Ökostrom mit Zubau-Wirkung erkennen
Ökostrom mit Ausbauwirkung erkennen Kunden an zwei Siegeln, die das Umweltbundesamt empfiehlt. Gemeint sind das Grüner Strom-Label und das frühere ok-power-Label, das seit Ende September 2026 „EnergieVision“ heißt. Beide Trägervereine verpflichten ihre Labelnehmer, über den Herkunftsnachweis hinaus Geld in neue Anlagen zu lenken oder Strom aus ungeförderten Neuanlagen zu beschaffen. Das Umweltbundesamt sitzt in den Kriterien-Beiräten beider Siegel und spricht für andere Labels keine Empfehlung aus.
Der Verein hinter dem Grüner Strom-Label verlangt laut Kriterienkatalog vom September 2026 mindestens 0,5 Cent je Kilowattstunde netto als Förderbetrag. Das gilt für Kunden unter 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Das Geld fließt als Investitionszuschuss in Energiewendeprojekte, vorrangig in Neuanlagen von Anbietern, Genossenschaften und Bürgergesellschaften. Betreiber von Atomkraftwerken bleiben ausgeschlossen, Kohlebeteiligungen ab dem 1. Januar 2027.
Den Verein EnergieVision tragen das Öko-Institut und das Hamburg Institut Research. Er verlangt Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen und schließt wesentliche Beteiligungen an Atom-, Braunkohle- und neuen Steinkohlekraftwerken aus. Den Ausbaubeitrag weisen Anbieter über eines von zwei Wahlkriterien nach. Entweder beschaffen sie einen Mindestanteil aus ungeförderten Neuanlagen: 30 Prozent bei Wind und Photovoltaik, 50 Prozent bei Wasserkraft. Oder mindestens die Hälfte des zertifizierten Absatzes stammt aus neuen Anlagen, die der Anbieter selbst angestoßen hat.
Was Haushalte mit dem Tarifwechsel für den Ausbau erreichen
Bei einem Ökostromtarif ohne Label muss der Anbieter nur Herkunftsnachweise entwerten, neue Anlagen muss er dafür nicht finanzieren. Das Umweltbundesamt begründet seine Label-Empfehlung damit, dass in manchen Ländern Europas mehr erneuerbarer Strom entsteht, als Kunden über Ökostromtarife nachfragen.
| Kundengruppe 2024 | Stromabgabe gesamt | davon Ökostrom | Anteil |
|---|---|---|---|
| Haushalte, Menge (TWh) | 110,9 | 74,0 | 66,7 % |
| Haushalte, Marktlokationen (Tsd.) | 49.016 | 29.523 | 60,2 % |
| Weitere Letztverbraucher, Menge (TWh) | 261,8 | 62,5 | 23,9 % |
| Alle Letztverbraucher, Menge (TWh) | 372,7 | 136,5 | 36,6 % |
Quelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025, Tabelle 42, Datenstand 2024.
Ob Herkunftsnachweise überhaupt neue Anlagen finanzieren können, beurteilen die für die Marktanalyse befragten Lieferanten und Marktakteure uneinheitlich. Bei stabilem Preisniveau hält ungefähr ein Drittel von ihnen die Nachweise für eine relevante Finanzierungsquelle. Verkauft ein Versorger überwiegend Kohle- und Gasstrom, rät das Umweltbundesamt zum Anbieterwechsel statt zum bloßen Tarifwechsel.
Den Ausbau finanzieren in Deutschland vor allem die Betreiber selbst, abgesichert über die EEG-Förderung aus dem Bundeshaushalt. Deutschland erzeugte 2025 nach Zahlen der AGEE-Stat 290 Terawattstunden erneuerbaren Strom, rund ein Prozent mehr als im Vorjahr. Zugleich nehmen Betreiber Wind- und Solarparks vom Netz, sobald der Börsenpreis auf Null oder darunter fällt (mehr dazu: Die Nullcent-Falle: Warum Deutschland Ökostrom abschaltet). Mit norwegischen Herkunftsnachweisen lässt sich an diesen Stunden nichts ändern.
Für diese Stunden braucht es Verbraucher, die den Strom abnehmen. Dafür steht Electrotech, die Elektrifizierung von Wärme, Verkehr und Industrie mit Strom aus Wind und Sonne. Mit einem Smart Meter und einem dynamischen Stromtarif legen Haushalte ihren Verbrauch in Stunden mit viel Wind- und Solarstrom. Wer eine Solaranlage aufs eigene Dach setzt, baut die neue Anlage selbst, und mehr Solarstrom senkt die Strompreise an der Börse. Über Energy Sharing teilen Nachbarn Strom aus einer gemeinsamen Anlage über das öffentliche Netz.
QUELLEN
- Umweltbundesamt: Herkunftsnachweisregister für Strom, abgerufen am 3. Oktober 2026.
- Umweltbundesamt: Regionalnachweisregister (RNR), abgerufen am 3. Oktober 2026.