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Tesla-Vertrag für Gigafactory-Grundstück steht

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Land Brandenburg und Tesla haben sich auf den Grundstücks-Kaufvertrag in Grünheide verständigt – Tesla reicht Genehmigungsunterlagen ein.

Tesla und das Land Brandenburg sind unmittelbar vor Weihnachten noch zwei große Schritte vorangekommen. Am gestrigen Freitag Abend teilte die Staatskanzlei mit, man habe sich über den Tesla-Kaufvertrag für das Grundstück in Grünheide verständigt. Jetzt müssen noch der Vorstand des Autobauers und der Finanzausschuss des Landes zustimmen – das passiert voraussichtlich Anfang Januar. Außerdem hat der Autobauer nun die Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Landesamt für Umwelt eingereicht.

Mit diesen zwei erreichten Meilensteinen wird der Bau der Tesla-Gigafactory in Grünheide immer wahrscheinlicher. Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte, er freue sich, dass sich alle Beteiligten an die am Dienstag in der Tesla Task Force getroffenen Absprachen gehalten hätten. „Aber es gibt noch eine Menge zu tun“, so der Landeschef.

Beide Seiten werden den Vertragsentwurf nun noch einem redaktionell durchsehen. Das soll kurzfristig geschehen. An den abschließenden Verhandlungen waren auf Brandenburger Seite Finanzministerin Katrin Lange, Wirtschaftsminister Jörg Steinbach und Umweltminister Axel Vogel sowie Experten der Wirtschaftsförderung Brandenburg und Rechtsbeistände beteiligt.

Fünf Aktenordner: Prüfung der Unterlagen hat gestern begonnen

Um die ehrgeizigen Zeitpläne von Tesla ansatzweise einhalten zu können, ist die Qualität der eingereichten Unterlagen entscheidend. Jetzt hat Tesla die fünf Aktenordner übergeben, die nun allgemein auf Vollständigkeit und Eignung für die öffentliche Auslegung geprüft werden. Nach positivem Abschluss dieses ersten Verfahrensschritts ist die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, in den örtlich verbreiteten Tageszeitungen und im Internet geplant.

Mit der Auslegung der Unterlagen folgt darauf die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das ist ein ambitionierter, ehrgeiziger Plan. Wir setzen alle Kraft daran, das Verfahren zügig unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben voranzubringen.

Das Verfahren läuft, wie bei solchen Anträgen üblich, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) (§§ 4, 6, 10 und 13) mit konzentrierender Wirkung. Dadurch werden die umweltrechtlichen Anforderungen (z. B. Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht, Baurecht) bei einer Behörde zusammengeführt. Zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen stimmt sich das Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde mit dem Landkreis Oder-Spree ab.

Die zuständigen Behörden auf kommunaler, regionaler und Landesebene haben gegenüber Tesla die rasche Bearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zugesichert.

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