REICHES GEBÄUDEMODERNISIERUNGSGESETZ · 29. SEPTEMBER 2026

Deutsche Umwelthilfe reicht Verfassungsbeschwerde gegen GModG ein
Öl- und Gasheizungen dürfen nach dem neuen Heizungsrecht unbefristet weiterlaufen. Das verbrauche das deutsche CO₂-Restbudget schon bis 2033, argumentieren die Deutsche Umwelthilfe und vier Mieter*innen in ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das GModG.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mieter*innen Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht. Das Gesetz von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sei aus Klimaschutzgründen verfassungswidrig. Dies teilte der Umweltverband in Berlin mit. Die Beschwerdeschrift ist auf den 28. September datiert und umfasst 139 Seiten.
Juristisch vertritt die Beschwerdeführenden Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Klinger hatte bereits die Klimaklagen begleitet, die 2021 zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts führten. Auf diesen Beschluss baut die neue Beschwerde auf. Der Staat müsse demnach verhindern, dass notwendige Emissionsminderungen in die Zukunft verschoben werden und spätere Generationen dann umso härtere Einschnitte tragen.
Gebäudemodernisierungsgesetz streicht das Betriebsverbot ab 2045
Der Bundestag beschloss das Gesetz am 10. Juli 2026. Es lief als Einspruchsgesetz, der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss nicht an. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli trat es am Folgetag in Kraft. Damit entfiel die 65-Prozent-Regel des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, über deren Abschaffung Cleanthinking bereits im Februar eine verfassungsrechtliche Einschätzung veröffentlicht hat.
Neue Öl- und Gasheizungen bleiben nach dem GModG im Bestand und im Neubau zulässig. Sie müssen über die sogenannte Bio-Treppe einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe nutzen, der bis 2040 auf 60 Prozent wächst. Bis zu 40 Prozent fossiler Brennstoff bleiben also dauerhaft erlaubt. Das bislang geltende Betriebsverbot für fossil betriebene Heizkessel ab 2045 hat der Gesetzgeber ersatzlos gestrichen.
Eine Grüngasquote enthält das Gesetz nicht. Paragraf 42a verpflichtet die Bundesregierung lediglich, bis zum 1. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf dafür vorzulegen. Die Vorschrift kam erst nach Zweifeln der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages an der Verfassungsmäßigkeit in den Entwurf.
Mehremissionen zehren am CO₂-Restbudget
Kern der Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz ist das deutsche CO₂-Restbudget. Für eine wahrscheinliche Begrenzung der Erderhitzung auf 1,75 Grad lag es Anfang 2025 bei 2,5 Gigatonnen CO₂. Die Beschwerde stützt sich dabei auf eine Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen. Nach Abzug der Emissionen des Jahres 2025 verblieben ab 2026 noch rund 1,9 Gigatonnen. Bei linearer Minderung wäre das Budget 2033 aufgebraucht, zwölf Jahre vor dem gesetzlichen Ziel der Klimaneutralität.
Eine Modellierung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) rechnet gegenüber der alten Rechtslage bis 2030 mit rund 1,1 Millionen zusätzlich eingebauten Gas- und Ölheizungen. Bis 2045 summierten sich die Mehremissionen auf 230 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent. Die Analyse entstand auf Basis der Eckpunkte vom Februar 2026 und unterstellt eine funktionierende Grüngasquote. Nach Rechnung der Beschwerdeführenden verbrauchen allein die Mehremissionen des GModG damit rund zehn Prozent des verbleibenden Budgets.
„Das Gesetz schafft keine Orientierung, sondern Verwirrung“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger. Niemand wisse, zu welchem Preis und mit welchen klimaneutralen Brennstoffen die unbefristet erlaubten Gasheizungen künftig laufen sollen. Neben den inhaltlichen Rügen zweifelt die Beschwerde auch das Verfahren an: Das Gesetz hätte nach Klingers Gutachten der Zustimmung des Bundesrats bedurft. Klinger hatte den Bundespräsidenten vor der Ausfertigung darauf hingewiesen, der das Gesetz am 23. Juli dennoch unterzeichnete.
Mieter tragen die Kosten der Heizungswahl
Dass die Beschwerdeführenden Mieterinnen und Mieter sind, ist Teil der Argumentation. Sie entscheiden nicht über die Heizung, tragen aber nach dem geänderten CO₂-Kostenaufteilungsgesetz Kosten mit. CO₂-Kosten und Netzentgelte teilen sich Vermieter und Mieter pauschal hälftig, die Mehrkosten der Bio-Brennstoffe oberhalb eines Anteils von 30 Prozent zahlt allein der Mieter. In Härtefällen entfällt die Beteiligung des Vermieters an Netzentgelten und Bio-Brennstoffen ganz. Welche Rechnung sich daraus für Mieterhaushalte ergibt, hat Cleanthinking im Juli am Beispiel der Gasheizung durchgerechnet.
„Mieterinnen und Mieter zahlen am Ende die Rechnung“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz, und zwar für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst nicht treffen könnten. Die Bundesregierung verkaufe den Abbau von Klimaschutzregeln als Freiheit und schaffe fossile Abhängigkeit per Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht müsse dem Gesetz Grenzen setzen.
Wann Karlsruhe über die Beschwerde entscheidet, ist offen. Alle bisherigen Berichte zum Gesetz von den Eckpunkten über den Kabinettsbeschluss bis zur Kritik der Bundesratsausschüsse sammelt Cleanthinking hier: Gebäudemodernisierungsgesetz. Die geschwärzte Verfassungsbeschwere gegen GModG hat die DUH veröffentlicht.
QUELLEN
- Deutsche Umwelthilfe: Verfassungsbeschwerde gegen Gebäudemodernisierungsgesetz eingereicht, 29. September 2026.
- Geulen & Klinger Rechtsanwälte: Verfassungsbeschwerde gegen §§ 10 Abs. 2 Nr. 3, 42, 43 GModG (geschwärzte Fassung), 28. September 2026.
- Deutsche Umwelthilfe: Infoblatt Verfassungsbeschwerde zum Gebäudemodernisierungsgesetz, 29. September 2026.