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Bundesrat ermöglicht virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und erleichtert Nutzung von Balkonkraftwerken

Gesetzesänderung bringt Erleichterungen für Wohnungseigentümer und fördert den Ausbau Erneuerbarer Energien

Heute hat der Bundesrat einer wichtigen Gesetzesänderung zugestimmt. Diese Änderung betrifft virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und die Nutzung Erneuerbarer Energien. Durch das neue Gesetz zur Zulassung virtueller Versammlungen ist es zukünftig möglich, diese rein virtuell abzuhalten. Dies spart Zeit und Kosten und berücksichtigt den Fachkräftemangel. Zusätzlich wird der Einsatz von Balkonkraftwerken erleichtert und die Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen wird verbessert.

Dank der neuen Gesetzesänderung haben Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) jetzt eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Treffen abzuhalten. Die virtuelle Versammlung ermöglicht es ihnen, auch während des Jahres unkompliziert und kostengünstig Entscheidungen zu treffen, ohne lange Anfahrtswege oder die Notwendigkeit zusätzlicher Räumlichkeiten.

Darüber hinaus haben nun auch Personengruppen die Möglichkeit zur Teilnahme, die zuvor aufgrund von Entfernung, familiären Verpflichtungen oder eingeschränkter Mobilität Schwierigkeiten hatten. Das Gesetz besagt jedoch keineswegs, dass Eigentümerversammlungen (ETV) ausschließlich virtuell stattfinden müssen. Die virtuelle Versammlung ist lediglich eine weitere Option neben Präsenz- und Hybridveranstaltungen. Die Einführung einer virtuellen ETV erfordert einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Dieser Beschluss bleibt für einen Zeitraum von drei Jahren gültig.

Des Weiteren müssen Wohnungseigentümergemeinschaften, die derzeit einen Beschluss für eine virtuelle Versammlung treffen, bis zum Jahr 2028 mindestens einmal im Jahr eine physische Präsenzversammlung abhalten. Allerdings kann dieser Verpflichtung durch einen einstimmigen Beschluss verzichtet werden. Die Entscheidung, ob die Versammlung virtuell oder physisch stattfinden soll, liegt allein bei der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie legt fest, welches Format verwendet wird, so Martin Kaßler (Linkedin), Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland).

Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und bei einer wachsenden Anzahl verwalterloser Gemeinschaften stellt die Regelung eine deutliche Erleichterung dar, besteht doch jetzt die Möglichkeit, Eigentümergemeinschaften ausschließlich digital zu verwalten. Im Hinblick darauf, dass Wohnungseigentümergemeinschaften vor großen finanziellen Herausforderungen stehen – wie beispielsweise der energetischen Sanierung bei zeitlich begrenzten Förderprogrammen – können nun zeitnahe Beschlüsse getroffen werden.

„Wir rechnen mit einer deutlich höheren Partizipation in den Versammlungen. Zudem werden die gefassten Beschlüsse zur Umsetzung von Maßnahmen am Gebäude von einer größeren Mehrheit mitgetragen. Dabei ist die virtuelle Versammlung deutlich demokratischer als nachgelagerte mehrheitliche Umlaufverfahren“, ist sich VDIV-Geschäftsführer Kaßler sicher.

„Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: Die neue Option ermöglicht auch tagsüber die Durchführung einer Versammlung, wenn sich Gemeinschaft und Verwaltung einig sind. Moderne Arbeitszeitmodelle, Teilzeitarbeit oder Homeoffice-Regelungen beschleunigen diese Entwicklung. Unabhängig davon steigert dies die Attraktivität einer Tätigkeit in den Immobilienverwaltungen“, weiß Kaßler.

Darüber hinaus erleichtert das Gesetz den Einsatz von Balkonkraftwerken, die zur dezentralen Energieerzeugung beitragen. Diese kleinen Solaranlagen können einfach in die Haushaltssteckdose gesteckt werden und leisten somit einen weiteren Beitrag zur Energiewende. Ein Antrag auf Gestattung zur Anbringung solcher Geräte kann nun nur noch detailliert begründet abgelehnt werden, da sie jetzt ebenfalls als privilegierte Maßnahme gelten.

Auch ihre Registrierung wird einfacher. Mit der neuen Gesetzeslage wird auch die Übertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten vereinfacht, um den Bau Erneuerbarer-Energien-Anlagen voranzutreiben.

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