KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG · 19. SEPTEMBER 2026
Leonhard Niederwimmer / PixabayRechtsgutachten nähert Zweifel an Frankfurter Wärmeplan
Zwei Wochen vor dem geplanten Beschluss der Stadtverordneten (1. Oktober) hält ein Rechtsgutachten den erarbeiteten kommunalen Wärmeplan der Stadt Frankfurt am Main für rechtswidrig. Der Fehler steckt demnach in einem Arbeitsschritt, den derzeit jede deutsche Großstadt durchläuft.
Am 1. Oktober soll die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung über den Frankfurts Wärmeplan im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt entscheiden. Das Bündnis Wärmewende Frankfurt am Main, ein Zusammenschluss aus 16 Gruppen, hält das für unzulässig und stützt sich dabei auf eine rechtsgutachterliche Stellungnahme der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther. Deren Befund ist knapp: „Der Wärmeplan Frankfurt am Main ist rechtswidrig. Er sollte noch vor Beschlussfassung nachgebessert werden.“
Der Umweltausschuss der Stadtverordnetenversammlung hat den Plan am Donnerstagabend nach zweistündiger Debatte verabschiedet. Die Koalition aus CDU, Grünen, SPD und Volt stimmte zu, Linke, FDP und Ökolinx lehnten ab, die Fraktion aus Bürgern für Frankfurt, Die Frankfurter und Freien Wählern enthielt sich. Die Entscheidung des Ausschusses bindet das Plenum nicht, sie gilt in Frankfurt aber als Vorentscheidung.
Geprüft haben die Anwälte Victor Görlich und Dirk Legler den Endbericht „Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main“ mit Stand März 2026. Die Mainova AG und das Fraunhofer IFAM haben ihn im Auftrag des städtischen Klimareferats erstellt. Die Kanzlei prüft kommunale Wärmeplanungen bundesweit, ihre Stellungnahme datiert auf den 5. September und ist seit dem 10. September öffentlich.
Frankfurts Wärmeplan: Der Vergleich der drei Szenarien fehlt
Im Zentrum steht die Auswahl des Zielszenarios, also des Pfads, an dem sich die künftige Wärmeversorgung der Stadt ausrichtet. Das Wärmeplanungsgesetz verlangt in Paragraf 17 Absatz 2, dass mehrere zielkonforme Szenarien ergebnisoffen verglichen werden und die Gründe für die Auswahl dargelegt sind. Genau das sehen die Gutachter nicht erfüllt: Ein objektiver Vergleich habe nicht stattgefunden, die Planbegründung sei von vornherein auf Szenario 2 ausgerichtet gewesen.
| Merkmal | Szenario 1 | Szenario 2 (gewählt) | Szenario 3 |
|---|---|---|---|
| Klimaneutralität im Wärmesektor | 2035 | 2045 | keine Angabe |
| Sanierungsrate | 2,8 % | 1,4 % | 2,8 % |
| Fernwärmeanteil 2045 | 48 % | 40 % | 38 % |
| Gesamtkosten Heizung und Sanierung | 32,3 Mrd. € | 28,1 Mrd. € | 29,8 Mrd. € |
| Kosten einkommensschwacher Haushalte | 2,6 Mrd. € | 2,2 Mrd. € | 2,4 Mrd. € |
| Kumulierter Endenergieeinsatz | 95,5 TWh | 103,2 TWh | 94,2 TWh |
Quelle: Rechtsgutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwälte Günther vom 5. September 2026, auf Basis des Endberichts der kommunalen Wärmeplanung Frankfurt von Mainova AG und Fraunhofer IFAM, Stand März 2026.
Frankfurt hat sich damit für das späteste Zieljahr und die mit Abstand niedrigste Sanierungsrate entschieden. Szenario 2 ist zugleich die einzige der drei Varianten, die beim Energieverbrauch negativ bewertet wird. Das kollidiert mit einem eigenen Beschluss der Stadt: Die Stadtverordneten hatten 2022 festgelegt, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein soll, und das 2024 noch einmal bekräftigt. Der Wärmeplan nennt dieses Ziel ein „ehrgeiziges Klimaziel“ und wiegt es dann mit einem Verweis auf bundesrechtliche Verschränkungen weg.
Ein Rechenfehler und wechselnde Maßstäbe
Der Plan unterstellt allen drei Szenarien denselben Dekarbonisierungspfad der Fernwärme. Dieser Pfad stammt von der Mainova AG und folgt deren Transformationsplan. Er sinkt von 128 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde im Jahr 2030 über 99 Gramm im Jahr 2035 auf 20 Gramm im Jahr 2040 und 18 Gramm im Jahr 2045. Für Szenario 1 rechnet der Plan im Jahr 2035 also noch mit 99 Gramm, obwohl dieses Szenario definitionsgemäß voraussetzt, dass die Fernwärme genau dann klimaneutral ist. Die ausgewiesenen Emissionen von Szenario 1 sind damit laut Gutachten systematisch zu hoch angesetzt. Weil die kumulierten Treibhausgasemissionen eines von sechs Bewertungskriterien sind, wirkt der Fehler direkt auf das Ergebnis der Auswahl.
Auch die Bewertungsmatrix bleibt ohne erkennbaren Maßstab. Bei den Gesamtkosten aus Heizung und Sanierung erhält Szenario 1 mit 32,3 Milliarden Euro ein Minus, Szenario 2 mit 28,1 Milliarden Euro ein Plus, Szenario 3 mit 29,8 Milliarden Euro eine neutrale Bewertung. Ab welchem Wert welche Stufe vergeben wird, steht nirgends. Noch deutlicher wird das bei den Kosten für einkommensschwache Haushalte: Die drei Werte liegen 0,2 Milliarden Euro auseinander. Im Fließtext nennt der Plan sie „sehr ähnlich“, in der Tabelle vergibt er trotzdem Minus, Plus und Null.
Dazu kommt ein wechselnder Vergleichsmaßstab. Den Kostenabstand zwischen Szenario 2 und Szenario 3 rechnet der Plan auf rund 120 Euro je Einwohner und sechs Prozent Unterschied herunter. Für den Abstand zu Szenario 1 lässt er diese relativierende Betrachtung weg. Für Szenario 1 setzt er stattdessen drei kostensteigernde Aufschläge an, darunter einen Biomethanpreis von 97 statt 72 Euro je Megawattstunde. Die Wärmegestehungskosten liegen dadurch im Schnitt 15 Prozent höher. Dieser Abstand sei „kein Rechenergebnis struktureller Unterschiede, sondern Folge asymmetrisch gesetzter Aufschläge“, schreiben die Gutachter.
Auf der Gegenseite fehlt der Nutzen. Szenario 1 emittiert 3,3 Millionen Tonnen CO₂ weniger als das gewählte Szenario 2. Dieser Vorteil taucht in der Kostenrechnung nirgends auf, weder über den planeigenen CO₂-Preispfad von rund 300 Euro je Tonne bis 2040 noch als vermiedene Klimaschadenskosten. Auf der Kostenseite setzt der Plan den CO₂-Preis dagegen sehr wohl an.
Kein Plan für das Ende des Gasnetzes
Ein eigener Kritikpunkt betrifft das Gasverteilnetz. Eine Stilllegungs- und Rückbauperspektive fehlt dem Plan vollständig. Die Begründung dafür sei durch das EU-Gaspaket überholt, das die Mitgliedstaaten zu Verfahren für Netzstilllegung und Rückbau verpflichtet. Ein Transformationsplan des Netzbetreibers ersetze das nicht: Er beschreibe die Perspektive des Unternehmens, nicht die kommunale Entscheidung über den Fortbestand der Infrastruktur. Der Plan benennt die Kostennachteile einer ausbleibenden Stilllegung selbst, nimmt einen Stilllegungsplan aber nur für das verworfene Szenario 1 an.
Dass dieser Schritt kommt, ist fachlich kaum noch strittig. Eine Fraunhofer-Studie zur Gasnetz-Stilllegung bis 2045 hält ihn selbst bei hohem Biomethan-Einsatz für unausweichlich, und laut einer Umfrage unter Stadtwerken planen 19 Prozent der Betriebe bereits damit. Auch die Frankfurter Klimadezernentin Tina Zapf-Rodriguez (Grüne) sagt: „Das Gasnetz, das wir haben, wird nicht länger der dominierende Energieträger sein können.“
Die Dezernentin widerspricht
Die Einschätzung der Rechtswidrigkeit weist Zapf-Rodriguez zurück. „Wir teilen die Einschätzung der Rechtswidrigkeit nicht. Aus dem Gutachten ergibt sich keine Folgewirkung“, sagte sie im Ausschuss. Das Zieljahr 2045 beschreibe den langfristigen Planungshorizont, nicht die Aufgabe des politischen Ziels: „Wir sollten am Tempo 2035 festhalten.“ Dem Vorwurf, der Plan folge den Interessen des Versorgers, hielt sie entgegen: „Die Dämonisierung der Mainova finde ich unangebracht.“
Aus dem Bündnis klingt das anders. „Der Plan trägt die Handschrift der Mainova AG“, sagte Karl Hoehn. Der Linken-Politiker Alexis Passadakis sieht den Zielkonflikt ungelöst: „Der Wärmeplan entspricht nicht dem, was die Stadtverordneten beschlossen haben, nämlich das Klimaziel 2035. Und rechtssicher ist er auch nicht.“
Für die Frankfurter Haushalte geht es dabei um sehr konkrete Beträge. Der Wärmeplan sieht Investitionen von 14 Milliarden Euro vor, welcher Anteil davon auf die Stadt entfällt, ist offen. Das Fernwärmenetz soll auf 450 Kilometer wachsen, sehr viele Haushalte werden in den kommenden Jahren ein Anschlussangebot bekommen. Wie attraktiv dieses Angebot ausfällt, hängt am Preis: Die Mainova hatte im vergangenen Jahr Preissteigerungen von teilweise mehr als 30 Prozent durchgesetzt. Rund ein Viertel der Frankfurter Fernwärme stammt bislang aus der Müllverbrennung.
Warum der Fall über Frankfurt hinausreicht
Die gesetzliche Frist für die kommunale Wärmeplanung in Großstädten lief am 30. Juni 2026 ab. Ende April hatten laut einer Erhebung der Zeitung für kommunale Wirtschaft noch 36 der rund 80 deutschen Großstädte keinen Wärmeplan vorgelegt. Sie alle stehen vor derselben Aufgabe wie Frankfurt: aus mehreren Zielszenarien eines auswählen und die Auswahl begründen. Der Vorwurf der Gutachter zielt nicht auf eine Frankfurter Besonderheit, sondern auf diesen Arbeitsschritt.
Verschärfend kommt hinzu, dass das Wärmeplanungsgesetz kein Fehlerfolgenregime kennt, das kleinere Verstöße für unbeachtlich erklärt. Nach Lesart der Kanzlei droht deshalb die Unwirksamkeit des Plans insgesamt. Weil wärmeplanerische Ausweisungen in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, würde ein fehlerhafter Wärmeplan auch spätere Bebauungspläne belasten. Die Gutachter halten deshalb ein aufsichtsrechtliches Nachbesserungsverlangen nach der Hessischen Gemeindeordnung für geboten, und zwar unverzüglich. Ihr Argument: Das Begründungsdefizit lasse sich feststellen, ohne eine einzige fachliche Annahme des Plans bewerten zu müssen.
Das Bündnis setzt genau darauf. „Wir gehen fest davon aus, dass das Regierungspräsidium Darmstadt den kommunalen Wärmeplan nach unserem Gutachten zurückweisen wird“, sagte Irmgard Fischer. Rüdiger Hanssen vom BUND Frankfurt ergänzte: „Wir haben ein Rechtsgutachten eingeholt, das bestätigt, dass der kommunale Wärmeplan in seiner gegenwärtigen Fassung nicht rechtsverträglich ist.“ Beide betonen, dass laufende Dekarbonisierungsmaßnahmen während einer Nachbesserung weiterlaufen sollen.
Ungenutzte Möglichkeiten benennt das Gutachten ebenfalls. Für Solarthermie nimmt der Plan ein „sehr hohes theoretisches Potenzial“ an, ohne zu beziffern, wie viel davon tatsächlich erschließbar ist. Dasselbe gilt für Biomasse, industrielle Abwärme und die Abwärme aus Rechenzentren, die Cleanthinking im Überblick zur Frankfurter Wärmeplanung beschrieben hat. Dass Kommunen für die Wärmewende kein neues Gasnetz brauchen, sondern eine Perspektive für den Rückbau des bestehenden, zeigt auch die Debatte um Methanol statt Wasserstoff.
Am 1. Oktober entscheidet das Plenum über den Frankfurter Wärmeplan. Ob das Regierungspräsidium Darmstadt danach einschreitet, ist offen.
QUELLEN
- Frankfurter Rundschau: Frankfurter Wärmeplan beschlossen: Bündnis erwartet Zurückweisung durch Behörde, 18.09.2026.
- Frankfurter Rundschau: Kommentar: Bezahlbare Fernwärme, 18.09.2026.
- Bündnis Wärmewende Frankfurt: Website des Bündnisses, abgerufen am 18.09.2026.
- Rechtsanwälte Günther: Rechtsgutachterliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit des Endberichts „Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main“, 05.09.2026 (liegt der Redaktion vor).