Bundesratsausschüsse zu Reiches Heizgesetz: „Weist in die falsche Richtung“

WÄRMEWENDE

Bundesratsausschüsse zu Reiches Heizungsgesetz: „Weist in die falsche Richtung

Vier Ausschüsse, ein klares Statement auf 59 Seiten: Das GModG verlangsamt die Wärmewende, ignoriert Biomasse-Knappheit und schützt Mieter*innen nicht. Außerdem sei es "handwerklich mangelhaft". In neun Tagen stimmt der Bundesrat über das Gebäudemodernisierungsgesetz ab.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 4 MIN LESEN


Am 12. Juni befasst sich der Bundesrat mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Vier seiner Fachausschüsse haben dazu eine gemeinsame Empfehlung vorgelegt, die in der Sache einem Verriss gleichkommt: Wirtschafts-, Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wohnungsbauausschuss stellen gemeinsam fest, das Gesetz von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bauministerin Verena Hubertz „weist in die falsche Richtung“ und verlängere „unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“.

Bio-Treppe ohne gesicherte Grundlage

Zentraler Streitpunkt ist die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Gas-, Öl- oder Flüssiggas-Heizung einbaut, muss ab 2029 mindestens zehn Prozent der Wärme aus biogenen oder synthetischen Brennstoffen erzeugen; bis 2040 soll der Anteil auf 60 Prozent steigen. Die Ausschüsse bezweifeln, dass das funktioniert.

Das Kernproblem: Fachinstitute prognostizierten, dass das technisch erschließbare Biomethanpotenzial in Deutschland „bereits vor 2040 deutlich überschritten wird“. Ohne eine Folgenabschätzung zur tatsächlichen Marktverfügbarkeit, so die Empfehlung, sei die Bio-Treppe ein Risiko für Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Der Umweltausschuss geht weiter: Er empfiehlt, die Bio-Treppe ersatzlos zu streichen und stattdessen die 65-Prozent-EE-Mindestanforderung für neue Heizungsanlagen wieder einzuführen.

Das ist die Stellungnahme der Bundesratsausschüsse zum Gebäudemodernisierungsgesetz:

Lock-in auf Kosten der Fernwärme

Die Bio-Treppe suggeriere eine höhere Zukunftsfähigkeit von Gas- und Ölheizungen, „als diese tatsächlich besitzen“, und erzeuge so „Fehlanreize bei der Heizungswahl“. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, wird davon ausgehen, sie bis weit in die 2040er-Jahre betreiben zu können. Die vier Bundesratsausschüsse fordern deshalb, ein verbindliches Betriebsverbot für fossile Heizkessel ab dem 31. Dezember 2044 ins Gesetz zu schreiben. Aktuell fehlt das.

Besonders betroffen: die Fernwärme. Wärmenetze müssen nach dem Wärmeplanungsgesetz bis 2045 dekarbonisieren und investieren dafür massiv in neue Erzeugungsstrukturen. Gleichzeitig konkurrieren sie nun gegen eine „wenig ambitionierte Bio-Treppe“, die fossilen Heizungssystemen günstige Bedingungen sichert. Die Ausschüsse fordern höhere EE-Anteile in § 43 sowie die Aufhebung des BEW-Kumulierungsverbots.

Bundesratsausschüsse: Mieterschutz unzureichend, Vollzug ungeklärt

Beim CO₂-Kostenausgleich sehen die Ausschüsse erheblichen Nachbesserungsbedarf: Der Vermieteranteil an den Mehrkosten biogener Brennstoffe ist bei 30 Prozent Bioanteil gedeckelt. Für Mieter*innen in schlecht gedämmten Gebäuden ist das eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Stufenmodell des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, bei dem der Vermieter bei sehr schlechter Energieeffizienz bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten trägt.

Stellungnahme der Ministerinnen zum GModG (Quelle)

Dazu kommt grundsätzliche Vollzugskritik: Das Gesetz enthalte eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe ohne Definition, wichtige Verordnungen müssten erst noch erlassen werden. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) habe das GModG bereits als „nicht praxistauglich“ eingestuft. Die Ausschüsse schließen sich dem Urteil an: Das Gesetz sei „handwerklich mangelhaft“. Politisch brisant: Die Länder hatten für ihre Stellungnahme im Vorfeld lediglich vier Arbeitstage erhalten.

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EU-Gebäuderichtlinie: Die seltsamen Widersprüche im GModG von Reiche und Hubertz

Ab 2030 sollen Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Das verlangt die EU-Gebäuderichtlinie. Doch im Gebäudemodernisierungsgesetz, das Bauministerin Verena Hubertz als eins-zu-eins-Umsetzung dieser Richtlinie ankündigt, stehen Regelungen, die dem direkt widersprechen.

Die Energieminister hatten es vorhergesagt

Die Ausschussempfehlungen kommen nicht überraschend. Drei Wochen vor der Abstimmung hatten alle 16 Länder-Energieminister auf der 7. Energieministerkonferenz in Niedersachsen dieselben Punkte auf den Tisch gelegt: Dekarbonisierungsanforderungen für Wärmenetze beibehalten, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verlängern, das GModG sozialverträglich ausgestalten.

Das ist die Beschlussfassung der Energieminister zum Nachlesen:

In einer gemeinsamen Protokollerklärung hatten zwölf Länder noch schärfer formuliert: „Absehbar unwirtschaftliche Heizungsarten“ sollten vom Markt ferngehalten werden. Mieter*innen, die keinen Einfluss auf die Wahl der Heizungsart haben, dürften „nicht mit hohen Betriebskosten belastet werden“.

Reiche und Hubertz haben keinen dieser Punkte in das GModG übernommen. Am 12. Juni stimmt der Bundesrat ab.

Thematisch passend dazu: Die Satire-Sendung DIE ANSTALT des ZDF vom 2. Juni 2026:

QUELLEN

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  1. Bundesrat Drucksache 292/1/26 (02.06.2026): Empfehlungen der Ausschüsse Wi, AV, U, Wo zum GModG-Entwurf, zur 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
  2. 7. Energieministerkonferenz (22.05.2026): Beschlüsse, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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