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RED 2023: EU-Staaten zünden mit der neuen EU-Erneuerbaren-Richtlinie den Energiewende-Turbo

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Verbindliches Ziel der neuen RED 2023: 45 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED 2023) nach harten Verhandlungen, insbesondere mit Frankreich, doch noch zugestimmt. Das Ziel in der RED 2023 für erneuerbare Energien wird von bisher 32 Prozent auf 45 Prozent im Jahr 2030 angehoben. Das bedeutet eine Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien im Vergleich zum Stand 2021. Damit zünden die EU-Staaten mit der neuen EU-Erneuerbaren-Richtlinie 2023 den Energiewende-Turbo.

Für die Erreichung der neuen Ziele der RED 2023 werden in der EU jedes Jahr mehr als 100 Gigawatt an neuen Windrädern und Solaranlagen installiert. Die Einigung ermöglicht den Durchbruch der erneuerbaren Energien künftig auch in anderen Sektoren als dem Stromsektor. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten jetzt in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird europäisch verpflichtend.

Genehmigungsverfahren werden deutlich und dauerhaft beschleunigt. Besonders wichtig: Es wird keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfinden. Außerdem wurde eine Einigung auf den Markthochlauf insbesondere der e-Fuels im Flugverkehr erzielt. So wurde beschlossen, dass mindestens zehn Prozent der Energie im Verkehrssektor aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auch darauf geeinigt, den Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungsmitteln zu begrenzen und den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen zu fördern. das eine Kombination von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen umfasst. Dieses Unterziel liegt bei 5,5%, wobei 1% durch Wasserstoff und andere strombasierte Brennstoffe (RFNBOs) abgedeckt werden soll.

Auch für den Gebäudesektor wurden verbindliche Ziele festgelegt, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Zusätzlich wurde ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden eingeführt. Im Verkehrssektor wurde das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29% erhöht. Darüber hinaus gibt es ein neues verbindliches Unterziel im Verkehrssektor,

Insgesamt soll die Umstellung auf erneuerbare Energien zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 führen. Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel und für eine nachhaltige Zukunft.

Die Einigung beinhaltet auch weitere verbindliche, nationale Sektorziele für die Nutzung erneuerbarer Energien. Sollte ein Mitgliedsstaat diese Ziele nicht einhalten, drohen Vertragsverletzungsverfahren. Der Anteil erneuerbarer Energien muss zwischen 2021 und 2025 jedes Jahr um 0,8 Prozentpunkte wachsen und anschließend jährlich um 1,1 Prozentpunkte.

Im Industriesektor wurde ein neues verbindliches Ziel für den Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO) vorgegeben. 42 Prozent des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil auf 60% steigen. Hierfür werden in Deutschland je nach Szenario etwa 41 bis 83 Terwattstunden Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen benötigt. Zusätzlich gibt es ein neues indikatives Ziel, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6 Prozent steigen soll.

Diese Ziele sind wichtige Schritte hin zu einer klimaneutralen Zukunft und werden dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

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