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Stufenmodell soll CO2-Kosten für Mieter und Vermieter fair aufteilen

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Ampel-Koalition einigt sich auf mehrstufiges Modell, beendet die einseitige Abwälzung der CO2-Kosten auf Mieter.

Vor fast einem Jahr, im Mai 2021, gab es einen unüberhörbaren Aufschrei von Vermietern, als die damalige Große Koalition auf Drängen der SPD beschloss, die CO2-Abgabe hälftig auf Mieter und Vermieter aufzuteilen. Es war schnell klar: Eine neue Bundesregierung wird das Thema neu anpacken müssen. Jetzt hat sich die Ampel-Koalition überraschend am Sonntagabend unter dem Motto „Fairness bei den CO2-Kosten“ auf ein – durchaus gerechtes – Stufenmodell verständigt.

Den Durchbruch gab es nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen am gestrigen Samstagabend bei einem Spitzengespräch zwischen den Ministern Robert Habeck (Wirtschaft), Klare Geywitz (Bau) und Dr. Marco Buschmann (Justiz). Demnach sollen die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude „fair verteilt“ werden.

Seit 2021 gibt es in Deutschland den sogenannten CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlendioxid erhoben wird. Derzeit liegt der Preis pro Tonne bei 30 Euro, wenn diese Emissionen beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen werden. Bis 2025 wird diese CO2-Abgabe schrittweise auf mindestens 55 Euro je Tonne CO2 angehoben. Mehr zum Emissionshandel auf Brennstoffe gibt es hier. Um Vorteile und Nachteile einer CO2-Steuer geht es dort. Die CO2-Bepreisung soll eine Lenkungswirkung entfalten, und damit dem Klimaschutz dienen.

Im Gebäudebereich tritt die Lenkungswirkung dann ein, wenn der Mieter alles dafür tut, Emissionen einzusparen – etwa durch sorgfältiges Lüften und Heizen. Der größere Hebel liegt jedoch in der Regel beim Vermieter: Denn dieser ist für die energetische Sanierung verantwortlich. Bislang konnten Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis auf die Mieter abwälzen. Eine Lenkungswirkung konnte nur sehr eingeschränkt realisiert werden.

Das nun beschlossene Stufenmodell soll diese Vermieter-Motivation schaffen. „Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2-Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. Denn in diesen Fällen leidet der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können“, so Wirtschaftsminister Robert Habeck zur Einigung. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. „Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.“

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m² geknüpft.

Diese 10 Stufen ermöglichen eine zielgenaue Berechnung:

Stufenmodell zur CO2-Abgabe im Wohngebäude und Nichtwohngebäude-Sektor - faire Aufteilung auf Mieter und Vermieter

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.

Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten erfolgt über die Heizkostenabrechnung. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können.

„Mit dem Stufenmodell haben wir eine faire, bürokratiearme und zugleich wirksame Lösung vereinbart. Bei Wohngebäuden kommen wir zu einer fairen Kostenteilung, die sich an der Energiebilanz der Immobilie orientiert. Wir schaffen somit gerade dort Anreize, Gebäude energetisch zu sanieren, wo die Potenziale besonders groß sind und eine Sanierung machbar ist. Zugleich ist das Stufenmodell auch für private Vermieter, die etwa nur eine Immobilie vermieten, gut anwendbar„, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Regelung für Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gewerberäumen greift die 50:50 Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Beispiel über die Mietkosten vereinbaren.

Das Stufenmodell soll perspektivisch auch auf die Nichtwohngebäude angewendet werden. Aufgrund der Heterogenität dieser (u.a. Größe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen in den kommenden zwei bis drei Jahren bereitgestellt werden.

Ziel ist es, dass die Regelung am 1.1. 2023 in Kraft tritt. In das Gesetz wird eine Evaluierungsklausel aufgenommen, die eine Evaluierung und eine Prüfung der Frage vorsieht, ob zwischenzeitlich – aufgrund einer Reform des Energieausweises – eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von Energieausweisen möglich ist.

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  1. Markus Bittermann sagt

    Ganz einfach: Die Heizkostenzuschüsse werden unmittelbar, spätestens aber bei der jährlichen Neuberechnung gesenkt. Das Wohngeld, die Grundrente und die Privatinsolvenz tuen nichts zur Sache. Wer nicht zahlen kann, wird abgemahnt, wer dauerhaft nicht zahlen kann, gekündigt. Und der Vermieter muss in jedem einzelnen Fall seinen rechtlichen vorgesehenen Anteil bezahlen. Ganz einfach.

  2. Francis West sagt

    Wie soll das bei einem 6 Parteien-Miethaus laufen, in dem 3 Mieter Wohngeld und Heizkostenzuschüsse einnehmen und 2 Mieter Grundrente beziehen sowie 1 Mieter in Privatinsolvenz ist?

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