WÄRMEWENDE · 11. JUNI 2026
KI-generiertFossile Heizung 2045: Wirtschaftsverband BNW warnt vor Rückschritt
Kurz vor der 1. Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag legt der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft eine scharfe Stellungnahme vor: Weil ein verbindliches Enddatum fehlt, bleibe die fossile Heizung 2045 und darüber hinaus erlaubt. Der Referentenentwurf zum GModG sei kein Modernisierungsgesetz, sondern ein Rückschritt für die Wärmewende.
Aktualisiert am 29. September 2026: Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, seit dem 29. Juli 2026 ist es in Kraft. Die beiden Kernpunkte der BNW-Kritik stehen so im Gesetz: Das Betriebsverbot für alte Heizkessel und das Enddatum Ende 2044 sind gestrichen. Was der Bundestag am Ende beschlossen hat, steht im letzten Abschnitt.
Während die schwarz-rote Koalition das Gebäudemodernisierungsgesetz an diesem Donnerstag in 1. Lesung in den Bundestag bringt, meldet sich nicht nur die übliche Umweltkritik zu Wort. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW), ein branchenübergreifender Unternehmensverband mit rund 700 Mitgliedern, zerlegt den Referentenentwurf in einer Stellungnahme vom 11. Mai 2026 Punkt für Punkt.
Das Urteil des Verbands fällt eindeutig aus: Der Entwurf streiche die zentrale 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe, hebe das bisherige Aus für fossile Heizkessel auf und mache Gas- und Ölheizungen wieder zu regulären Erfüllungsoptionen. Damit, so der BNW, werde ausgerechnet der Teil des Rechtsrahmens geschwächt, der Investitionen in Wärmepumpen, Wärmenetze, Effizienz und Gebäudetechnik planbar gemacht habe. Die genauen Hintergründe der Reform haben wir in unserer Analyse der GModG-Eckpunkte aufgeschlüsselt.
Sechs Forderungen: Warum die fossile Heizung 2045 enden muss
Der gravierendste Fehler liegt für den Verband in der Streichung des bisherigen Paragrafen 72 GEG. Damit entfällt die klare Vorgabe, dass fossile Heizkessel nur bis Ende 2044 betrieben werden dürfen. Der BNW fordert, ein verbindliches Enddatum für den Betrieb fossiler Heizungen wieder im Gesetz zu verankern. Andernfalls programmiere der Entwurf den nächsten Nachbesserungsbedarf bereits ein, weil das Bundes-Klimaschutzgesetz Deutschland auf Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 verpflichtet.
Auch die geplante „Bio-Treppe" überzeugt den Verband nicht. Der neue Paragraf 43 sieht vor, dass neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen. Selbst ab 2040 könnten so weiterhin 40 Prozent fossile Brennstoffe eingesetzt werden, ein verbindlicher Hochlauf auf 100 Prozent klimaneutrale Wärme bis spätestens 2045 fehle. Wasserstoff sei zudem ein knappes Gut und gehöre nicht in den Gebäudesektor, sondern dorthin, wo direkte Elektrifizierung kaum möglich ist.
Die Streichung der 65-Prozent-Regel ohne gleichwertigen Ersatz bezeichnet der BNW als Bruch mit einem ganzen Investitionsrahmen, der von Wärmepumpenherstellern über Installationsbetriebe bis zu Wärmenetzbetreibern reichte. Der Verband fordert, die Vorgabe zu erhalten oder durch eine nachweislich wirkungsgleiche Regelung zu ersetzen, statt Komplexität in Brennstoffnachweise und Lieferantenbestätigungen zu verschieben.
Mieterschutz, Wärmeplanung und EU-Richtlinie
Beim Mieterschutz greift der Entwurf aus Sicht des Verbands zu kurz. Die vorgesehene hälftige Verteilung von Netzentgelten und CO₂-Kosten ab 2028 reiche nicht, weil ein kurzfristig günstiger Anschaffungspreis langfristig durch steigende Brennstoffpreise und sinkende Gasnetzauslastung zur Kostenfalle werde. Der BNW verlangt eine standardisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung vor dem Einbau fossiler Heizungen im Mietbestand und eine erste Evaluation bereits 2030 statt erst 2036.
Zentral ist für den Verband, dass die Wärmewende Infrastrukturpolitik bleibt. Heizungsentscheidungen müssten verbindlich mit kommunaler Wärmeplanung und der Transformation der Gasverteilnetze verzahnt werden. Sonst drohten teure Parallelstrukturen: Haushalte investieren in neue Gasheizungen, während Kommunen Wärmenetze planen und Gasnetze trotz sinkender Kundenzahl weiterbetrieben werden.
Schließlich mahnt der BNW eine verlässliche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie an. Der Entwurf greife die Pflicht zu einem nationalen Fahrplan für Lebenszyklus-Emissionen neuer Gebäude nicht auf, obwohl Frankreich, die Niederlande und Dänemark längst numerische Höchstwerte eingeführt haben. Auch bei der Solardachpflicht sieht der Verband einen Widerspruch zu den geplanten Förderkürzungen für kleine PV-Dachanlagen.
Warum die Wirtschaftskritik beim Gebäudemodernisierungsgesetz zählt
Bemerkenswert ist weniger der Inhalt als der Absender. Wenn ein Wirtschaftsverband, der für mehr als 200.000 Arbeitsplätze steht und Cleantech-Startups ebenso vertritt wie Mittelstand, von fehlender Investitionssicherheit spricht, trifft das die Kernlegitimation des Entwurfs. Die Koalition begründet das Gebäudemodernisierungsgesetz mit Technologieoffenheit und Entlastung. Der BNW hält dagegen: Zukunftsmärkte brauchen verlässliche Leitplanken, kein Gesetz, das fossile Investitionspfade wieder öffnet.
Der Verband steht mit dieser Kritik nicht allein. Auch der Nationale Normenkontrollrat nennt den Entwurf in seiner Stellungnahme Nr. 8108 „in weiten Teilen kaum verständlich" und praxisfern, der Bundesrat moniert handwerkliche Mängel und verlangt eine Rückkehr zur 65-Prozent-Vorgabe. Und in der ZEIT urteilt Kolumnistin Petra Pinzler, das Gesetz sei einer Regierung, die ernst genommen werden wolle, schlicht nicht würdig: Statt Ruhe in die Heizungsdebatte zu bringen, mache es das Heizen mit Öl und Gas teurer und unsicherer und belaste vor allem einkommensschwache Haushalte. Bemerkenswert ist die Bandbreite der Kritiker, die parteipolitisch quer durch die Lager reicht.
Unterdessen etabliert sich die Wärmepumpe immer mehr zur eindeutigen Nr. 1 im Neubau.
Damit reiht sich der Verband in eine breite Front aus Branche, Verwaltungsexperten und Kommunen ein, die den Entwurf nicht nur aus Klimaschutz-, sondern aus ökonomischen Gründen ablehnt. Für die Bundestagsberatungen, die nun beginnen, dürfte der Streit um das Gebäudemodernisierungsgesetz damit nicht kleiner werden. Es geht um die Fossile Heizung 2045 - und somit um Deutschlands Klimaneutralität.
Was der Bundestag am Ende beschlossen hat
Der Bundestag stimmte dem Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung zu, der Bundesrat ließ es am selben Tag passieren. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, die Heizungsregeln gelten seit dem Folgetag.
Die Streichungen, die der BNW im Mai kritisierte, hat der Gesetzgeber beibehalten. Die Paragrafen 71 bis 73 des alten GEG sind entfallen, wie das Infoportal des Bundes zum GModG auflistet. Mit ihnen fallen die 65-Prozent-Vorgabe, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung und das Betriebsverbot für alte Heizkessel weg. Auch das Datum Ende 2044, bis zu dem Kessel längstens fossil befeuert werden durften, steht nicht mehr im Gesetz.
Die Jahreszahl 2045 taucht nur noch in Paragraf 42a auf. Darin kündigt der Gesetzgeber ein eigenes Gesetz an, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen soll. Es soll die Lieferanten von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, ihre Brennstoffe ab 2045 vollständig auf klimaneutrale umzustellen. Die Bio-Treppe steht wie im Entwurf im Gesetz: zehn Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
QUELLEN
- Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes (11. Mai 2026)
- Petra Pinzler, DIE ZEIT Warum das neue Heizungsgesetz unehrlich und unseriös ist (11. Juni 2026)