EEG 2027: Was Reiches Referentenentwurf für Solar und Wind bedeutet

ENERGIEWENDE · 23. JULI 2026

EEG 2027 (Referentenentwurf): Was Reiches Reform für die Energiewende bedeutet

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihren Referentenentwurf zum EEG 2027 verschickt, drei Werktage Anhörungsfrist für die Verbände, Kabinett voraussichtlich am 29. Juli. Der Ausbau läuft weiter, gestritten wird über Netze und Kostenverteilung. Was bleibt, was sich ändert und wo BEE, BSW-Solar und Wissenschaft widersprechen.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 10 Min. Lesezeit LESEN


Am 17. Juli 2026 ging der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum EEG 2027 an die Verbände, auf der BMWE-Website datiert er auf den 18. Juli. Die Frist zur Stellungnahme lief bis zum 22. Juli, drei Werktage für ein Gesetz, das über die Förderlogik von Wind, Solar und Biomasse für die kommenden Jahre entscheidet. Die kurze Frist stieß auf breite Kritik der Verbände, darunter der BDEW.

Das Kabinett soll den Entwurf am 29. Juli 2026 beschließen, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause. Anschließend geht der Text ins parlamentarische Verfahren, das ihn noch verändern kann.

Die Cleanthinking-These zum EEG 2027: Der Ausbaupfad bleibt, verhandelt wird über Verteilung. Der Mittagsüberschuss aus Solar ist ein Rohstoff, den Speicher heben. Und Windkraft im Süden wird durch ein neues Referenzertragsmodell wirtschaftlich, ganz ohne Sonderbonus.

Was bleibt: das 80-Prozent-Ziel und der Ausbaupfad

Der Referentenentwurf hält am Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Im ersten Halbjahr 2026 lag die Quote bereits bei rund 58 Prozent. Der Abstand ist groß, aber der politische Wille zum Ziel wackelt in diesem Entwurf nicht.

Beim Wind an Land bleibt das 115-Gigawatt-Ziel für installierte Leistung bis 2030 bestehen. Um dorthin zu kommen, sieht der Entwurf zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt 12 Gigawatt vor, verteilt auf höhere Volumina in den Jahren 2027 und 2028. Das setzt das von der Bundesregierung am 25. März 2026 beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 um.

Für Biomasse schreibt der Entwurf ein Ausschreibungsziel von kumuliert 9,5 Gigawatt installierter Leistung bis 2032 fest. Der BEE hält dieses Gesamtvolumen für zu knapp bemessen, dazu weiter unten mehr.

Was das EEG 2027 für Solar, Wind und Batterien ändert

Die größte strukturelle Änderung: Die fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen wird abgeschafft, verbunden mit einer umfassenden Pflicht zur Direktvermarktung. Das heißt, Anlagenbetreiber verkaufen ihren Strom künftig selbst oder über Dienstleister am Markt, statt eine feste Vergütung vom Netzbetreiber zu bekommen. Die Schwelle, ab der diese Pflicht greift, sinkt auf deutlich unter 100 Kilowatt, wie Cleanthinking bereits zur geplanten Übergangslösung berichtet hat.

Der Umstieg kommt stufenweise. Kleinere Anlagen erhalten eine befristete Übergangszahlung unterhalb der bisherigen Vergütungshöhe, die laut Entwurf nur für 36 Monate ab Inbetriebnahme gilt. Die Anspruchsschwelle sinkt Jahr für Jahr: 2027 für Anlagen unter 50 Kilowatt, 2028 unter 25 Kilowatt, 2029 unter 7 Kilowatt.

Für Neuanlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung wird die Förderung komplett eingestellt. Der Fokus verschiebt sich auf Eigenverbrauch, dafür gibt es einen neuen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für vier Jahre nach Markteintritt. Cleanthinking hat die Blaupause dieser Regel bereits eingeordnet.

Kleine Solaranlagen unterliegen künftig dauerhaft einer Kappung ihrer Einspeisespitzen auf 50 Prozent der installierten Leistung, sofern sie ohne Speicher betrieben werden. Mit einem Speicher lässt sich die Mittagsspitze in Zeiten höherer Nachfrage verlagern. Solar-plus-Speicher wird damit vom Extra zum Regelfall.

Bei negativen Strompreisen gibt es künftig keine Vergütung mehr, ohne Ausnahme. Damit endet das „produce and forget”-Modell, bei dem kleine Anlagen unabhängig vom Marktsignal einspeisen und trotzdem Geld bekommen.

Neu ist ein Finanzierungsmodell über zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD). Für geförderte Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung schöpft der Staat Erlöse ab, sobald der Jahresmarktwert den anzulegenden Wert übersteigt, also in Hochpreisphasen. Biomasseanlagen sind von dieser Abschöpfung ausgenommen, weil sie beihilferechtlich nicht gefordert ist.

Das Referenzertragsmodell, nach dem die Vergütungshöhe von Windanlagen an ihren Standort angepasst wird, wird überarbeitet, um mehr Windkraft im Süden anzureizen. Ohne separaten Südbonus soll derselbe Effekt erreicht werden. Nach Angaben eines Staatssekretärs im BMWE sind davon rund 900 bis 1.000 genehmigte Süd-Windanlagen betroffen, die ohne die Anpassung wirtschaftlich nicht ans Netz gegangen wären.

Die Biomethanausschreibungen fallen komplett aus dem EEG heraus, nach Angaben aus der Branche bleiben sie Teil der Förderung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Das Regionalnachweisregister beim Umweltbundesamt wird ersatzlos gestrichen, weil es sich laut Begründung des Entwurfs als in der Praxis kaum genutztes Akzeptanz-Instrument erwiesen hat.

Über alle gestrichenen, geänderten und neuen Informationspflichten hinweg rechnet der Entwurf mit einer Bürokratieentlastung von netto rund 35 Millionen Euro pro Jahr: 15 Informationspflichten entfallen oder ändern sich, dem stehen 13 neue gegenüber. Diese Zahl ist der Gesamt-Saldo des Gesetzes, nicht allein der Effekt des gestrichenen Regionalnachweisregisters.

Zur Umsetzung des europäischen Net-Zero-Industry-Acts kommen zudem Resilienzausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für das erste Solar-Freiflächensegment. Sie sollen die Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern für Komponenten begrenzen, die Details regelt eine nachgelagerte Verordnung.

Wie viel kostet das EEG 2027 den Bundeshaushalt?

Laut der Kostentabelle im Entwurf steigt der Finanzierungsbedarf des Bundes für EEG-Förderung von rund 0,04 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2032. Das liegt deutlich unter den zweistelligen Milliardenbeträgen, die frühere EEG-Jahrgänge den Bundeshaushalt gekostet haben. Reiches Ministerium verkauft das als Beleg dafür, dass die Reform „günstiger” macht, was zuvor teuer war.

Die Gegenrechnung: Ein Teil dieser Ersparnis kommt daher, dass kleine Solaranlagen künftig schlicht keine gesicherte Förderung mehr bekommen. Bricht dieses Marktsegment ein, bezahlt die Solarbranche die Entlastung des Bundeshaushalts.

Der Streit ums Netz, kurz eingeordnet

Formal gehört der umstrittene Redispatch-Vorbehalt zum separaten Netzanschlusspaket, nicht zum EEG 2027. Redispatch bezeichnet das Eingreifen der Netzbetreiber, wenn eine Leitung überlastet ist, sie regeln dann Anlagen ab und zahlen dafür in der Regel eine Entschädigung. Diese Kosten liegen laut früheren Berechnungen bei rund 3 Milliarden Euro pro Jahr, wie Cleanthinkings Faktencheck zum Thema zeigt.

Der Vorbehalt wurde im Vergleich zu früheren Entwürfen entschärft: entschädigungsfreie Abregelung nur noch sechs statt zehn Jahre, die Engpass-Schwelle steigt von 3 auf 5 Prozent, die unentschädigte Menge liegt bei maximal 10 bis 20 Prozent. Diese Werte geben den Stand des Kompromisses nach übereinstimmenden Branchenangaben wieder. Das Netzthema selbst, samt der Verbandskritik an kapazitätslimitierten Netzgebieten und Überbauungsrechten, vertieft Cleanthinking in einem eigenen Artikel.

Wovor die Branche warnt

„Reformen sind notwendig”, hält BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser in ihrer Stellungnahme vom 22. Juli 2026 fest. Zugleich warnt sie, die Gesetzentwürfe gefährdeten die Klimaziele des Koalitionsvertrags ebenso wie hunderttausende Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung.

Der BEE beziffert die Branche auf rund 436.000 Beschäftigte, für 2027 und 2028 stünden Investitionsentscheidungen im zweistelligen Milliardenbereich an. Bei kleinen PV-Anlagen rechnet die Solarwirtschaft mit einem Nachfrageeinbruch von rund zwei Dritteln im betroffenen Marktsegment, sobald die feste Einspeisevergütung wegfällt. Bei der Biomasse reicht das Ausschreibungsvolumen nach BEE-Rechnung nur für die Hälfte dessen, was für den reinen Bestandserhalt nötig wäre, der Verband fordert deshalb mindestens 2.500 Megawatt Ausschreibungsvolumen pro Jahr bis 2032.

Ohne Marktwertkorridor bei den neuen CfDs wären zudem Stromlieferverträge (PPAs) mit Industrie und Mittelstand faktisch unmöglich, warnt der Verband, weil jeder Mehrerlös über dem anzulegenden Wert sofort abgeschöpft würde.

„Die Pläne sind gänzlich aus der Zeit gefallen.” Deutlicher als der BEE wird BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig in einem Bericht des Fachmediums pv magazine vom 20. Juli 2026.

Die Streichung der Förderung für kleine Solaranlagen könne Investitionen in Milliardenhöhe einbrechen lassen und zehntausende Arbeitsplätze in Handwerk und Mittelstand gefährden, so Körnig. Cleanthinking hat den Vorentwurf zur PV-Vergütung bereits im Februar eingeordnet.

Differenzierter fällt die Kritik von Prof. Michael Sterner (FENES, OTH Regensburg) aus, der für den Effekt des Entwurfs auf die Solarbranche den Begriff der „Reiche-Schlucht” geprägt hat, den Cleanthinking bereits erklärt hat. Sterner kritisiert, dass ohne verbindliches Monitoring und einen festen Mengenpfad das 80-Prozent-Ziel „ur bloßen Willenserklärung” zu werden drohe. Zugleich hält er das überarbeitete Referenzertragsmodell für Süd-Wind, den Anreiz zur Co-Location von Speichern und die Fortschreibung der Biomasse-Förderung ausdrücklich für richtig.

Die Cleanthinking-Einordnung

Die dauerhafte 50-Prozent-Kappung ohne Speicher und die Verlagerungsoption mit Speicher setzen einen präzisen Anreiz: Erst Speicher und Sektorkopplung machen aus der Mittagsspitze verlässlichen Abendstrom. Wer eine neue Solaranlage plant, plant den Speicher künftig mit. Was das für Hausbesitzer konkret bedeutet, die jetzt bauen wollen, steht in unserem Ratgeber zur Solaranlage 2027.

Das überarbeitete Referenzertragsmodell für Süd-Wind ist gelebte Gesamtsystemsicht: Statt eines Sonderbonus verschiebt es die Wirtschaftlichkeit dorthin, wo der Wind ohnehin gebraucht wird, näher an die Lastzentren im Süden. Michael Sterners Bild vom Netzbetreiber, der lieber am Wechselrichter abregelt als am tatsächlichen Netzverknüpfungspunkt zu investieren, trifft den wunden Punkt des gesamten Reformpakets, auch über das EEG hinaus. Cleanthinking hat die Vattenfall-Warnung vor Prüfständen bei 26 Windprojekten dazu bereits dokumentiert.

Die eigentliche Nagelprobe liegt in der Frage, ob die Reform ein ganzes Marktsegment, die kleine Aufdach-Solaranlage, so hart trifft, dass am Ende weniger Anlagen gebaut werden als das System eigentlich braucht. Das 80-Prozent-Ziel selbst schreibt der Entwurf unverändert fort. Wie volatil Reiches energiepolitischer Kurs bislang wirkt, hat Cleanthinking im Rückblick auf ihre ersten Monate im Amt beschrieben.

Wie es weitergeht

Nach dem Kabinettsbeschluss beginnt das reguläre Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, mit Ausschussberatungen und einer weiteren Verbändeanhörung. Änderungen bis in den Herbst 2026 gelten als wahrscheinlich, insbesondere bei den von BEE und BSW-Solar kritisierten Punkten zur kleinen PV und zum Marktwertkorridor bei den CfDs.

Was jetzt vorliegt, ist der Diskussionsstand vom 17. Juli 2026. Cleanthinking aktualisiert diesen Überblick, sobald sich der Text im Verfahren ändert.

Häufige Fragen zu EEG 2027 (Referentenentwurf)

Wann tritt das EEG 2027 in Kraft?

Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss am 29. Juli 2026 berät der Bundestag den Entwurf ab dem Herbst. Mit der Verabschiedung wird bis Ende 2026 gerechnet, die neuen Regeln sollen ab 2027 gelten. Bis dahin bleibt das bisherige EEG mit fester Einspeisevergütung in Kraft.

Was ändert sich für kleine Solaranlagen im EEG 2027?

Für Neuanlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung ersetzt ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde, gezahlt für vier Jahre, die bisherige feste Einspeisevergütung. Eine befristete Übergangszahlung gilt maximal 36 Monate, mit sinkenden Schwellen von 2027 bis 2029. Ohne Speicher greift zusätzlich eine dauerhafte Kappung der Einspeisung auf 50 Prozent der Anlagenleistung.

Bleibt das 80-Prozent-Ziel für Erneuerbare im EEG 2027 erhalten?

Ja, der Referentenentwurf hält am Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Im ersten Halbjahr 2026 lag die Quote bereits bei rund 58 Prozent. Auch die Ausbaupfade für Wind an Land und Biomasse werden fortgeschrieben.

Was bedeuten die neuen Contracts for Difference (CfDs) im EEG 2027?

CfDs sind zweiseitige Differenzverträge, die geförderten Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung Erlöse abschöpfen, sobald der Marktwert des Stroms den anzulegenden Förderwert übersteigt. Damit sollen Übergewinne in Hochpreisphasen an die Allgemeinheit zurückfließen. Der BEE kritisiert, dass ohne einen Toleranzkorridor auch Erlöse aus langfristigen Stromlieferverträgen (PPAs) abgeschöpft würden.

QUELLEN

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  1. BMWE: Referentenentwurf zum EEG 2027, 18.07.2026.
  2. BEE: Stellungnahme und Empfehlungen zu EEG 2027 und Netzanschlusspaket, 22.07.2026.
  3. pv magazine: Reaktionen zu EEG und Netzpaket, 20.07.2026.
  4. Prof. Michael Sterner (FENES/OTH Regensburg): Video-Statement zum EEG-2027-Entwurf, Juli 2026.
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