
Windenergie in Berlin bis 2032: Vorranggebiete, Planung, Beteiligung
Gesetzlich verpflichtet, planerisch gefordert: Wo und wie Berlin Windkraft auf Vorrangflächen bauen will
Berlin steht unter Zugzwang: Bis 2032 müssen rund 30 Windenergieanlagen auf acht Vorrangflächen entstehen – verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Der Berlin Senat des Bundeslandes hat zuletzt acht Vorranggebiete definiert, in denen künftig Windräder stehen könnten. Was steckt hinter dem Windenergieflächenbedarfsgesetz? Welche Flächen sind betroffen? Wie funktioniert die Bürgerbeteiligung? Und wie werden Naturschutz und Denkmalschutz berücksichtigt? Diese Seite bündelt die wichtigsten Antworten und Hintergründe – mit Verweisen auf vertiefende Artikel.
Windenergie Berlin 2032: Was schreibt das Gesetz vor?
Berlin plant die Ausweisung von Windenergieflächen nicht freiwillig – es ist eine Verpflichtung durch ein Bundesgesetz. Der Ausgangspunkt: das sogenannte Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das im Jahr 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde. Ziel ist es, den Ausbau der Windenergie bundesweit verbindlich und planungssicher voranzutreiben.
Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis 2030 mindestens 80 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen soll. Dafür braucht es deutlich mehr Windkraft – auf dem Land, aber auch in Städten. Das WindBG gibt jedem Bundesland deshalb verbindliche Flächenziele vor, auch Stadtstaaten wie Berlin.
Konkret bedeutet das: Berlin muss bis Ende 2027 mindestens 0,25 Prozent seiner Landesfläche für Windkraft reservieren, bis Ende 2032 dann insgesamt 0,5 Prozent. Das entspricht rund 450 Hektar – knapp einem halben Prozent der Stadtfläche. Im Vergleich zu Flächenländern wie Brandenburg (2,2 %) ist das Ziel zwar geringer, aber aus stadtplanerischer Sicht durchaus herausfordernd.
Noch ist keine einzige Windkraftanlage genehmigt oder gebaut. Berlin hat acht Vorrangflächen identifiziert, die derzeit öffentlich diskutiert werden. Es handelt sich dabei um sogenannte Potenzialflächen – nicht um konkrete Bauflächen. Ob und wo später tatsächlich gebaut wird, hängt von Umweltprüfungen, Beteiligung und Genehmigung ab.
Kurz zusammengefasst:
- Gesetzlich festgelegtes Ziel: 0,5 % Windenergiefläche in Berlin bis 2032
- Bisher nur Planungsstand – kein Bau erfolgt
So viel ist 0,5 Prozent Berliner Stadtfläche:
Die Karte zeigt das Berliner Stadtgebiet im Maßstab – rund 450 Hektar Windenergiefläche müssen bis 2032 planerisch ausgewiesen werden, um die Energiewende zu schaffen und dem Klimawandel entgegen zu wirken. Tatsächlich bebaut werden davon nur Bruchteile. Die Auswahl erfolgt über konkrete Eignungskriterien – u.a. Abstand zu Wohngebieten, Netzanbindung und Umweltverträglichkeit.

Wie läuft der Planungsprozess in Berlin ab?
Zwischen Gesetz und gebauter Windenergieanlage liegt ein mehrstufiger Planungs- und Beteiligungsprozess. Die Stadt Berlin durchläuft diesen Prozess aktuell in den Jahren 2024, 2025, 2026, um die vom Bund vorgegebenen, gesetzlichen Flächenziele zu erreichen – transparent, nachvollziehbar und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Bereits ab 2023 wurden potenzielle Flächen identifiziert, die sich grundsätzlich für Windkraft eignen könnten – etwa durch ihre Lage an vorhandener Infrastruktur wie Autobahnen oder Fernleitungen. Ausgeschlossen wurden zum Beispiel Naturschutzgebiete, sensible Lebensräume oder Wohnbebauung im Nahbereich.
Wörtlich heißt es in den Planungsunterlagen: „Nicht geeignet für die Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergie sind insbesondere rechtsverbindlich festgesetzte Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Siedlungsbereiche mit Wohnnutzung.“ (Quelle: Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Stand März 2024, S. 17)
Im Januar 2024 lagen 31 mögliche Vorrangflächen vor, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Eignung geprüft wurden. Daraus wurden schließlich acht Flächen ausgewählt, die in den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans aufgenommen wurden. Sie sind Teil einer geplanten Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP).
Diese Änderung ist seit Mai 2025 öffentlich ausgelegt und Gegenstand der Beteiligung – Bürgerinnen und Bürger, Umweltverbände, Bezirke und Fachstellen können Stellungnahmen abgeben.
Parallel dazu laufen Fachgutachten, etwa zur Windhöffigkeit (also dem Windpotenzial), zur Umweltverträglichkeit oder zum Artenschutz. Erst nach Abschluss dieses Prozesses und der politischen Beschlussfassung über die FNP-Änderung wird klar, welche Flächen tatsächlich weiterverfolgt werden.
Kurz gefasst:
- Beteiligung zur FNP-Änderung läuft bis Ende Juni 2025
- Danach folgen Auswertung, politische Entscheidung und ggf. konkrete Genehmigungen
Chronologie: Wie sich der Windkraftprozess in Berlin entwickelt
Dieser Abschnitt dokumentiert fortlaufend die wesentlichen Ereignisse und Entscheidungen im Berliner Planungsverfahren rund um Windkraftflächen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, sobald neue Informationen, Beteiligungsschritte oder politische Beschlüsse vorliegen.
- Mai 2022: Bundestag verabschiedet das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
- Sommer 2023: Berlin beginnt interne Analyse möglicher Vorrangflächen
- Ende 2024: Möglichkeit, 75 Prozent der Flächenverpflichtung auf Brandenburg zu übertragen, läuft ungenutzt aus – Berlin entscheidet sich für eigene Lösung
- Januar 2024: 31 potenzielle Flächen werden in einer Machbarkeitsstudie öffentlich benannt
- März 2024: Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans wird veröffentlicht – mit acht konkreten Vorranggebieten
- 20. Juni 2025: Berlins Regierender Bürgermeister verspricht via B.Z.-Interview, es wwürden sicher keine Bäume gefällt, um im Grunewald Windräder zu errichten.
- Juni 2025: Start der formellen öffentlichen Beteiligung zur FNP-Änderung
- Juli 2025: Ende der Einwendungsfrist (11.07.2025)
- Nächster erwarteter Schritt: Auswertung der Stellungnahmen und Überarbeitung des FNP-Entwurfs. Weitere Schritte folgen.
Welche Rolle spielen Naturschutz und Artenschutz?
Im Berliner Verfahren wurden Schutzgebiete von vornherein weitgehend aus der Flächenkulisse ausgeschlossen. Zudem müssen für jede konkrete Windkraftanlage Umweltprüfungen (UVP) und spezielle Artenschutzgutachten durchgeführt werden – unabhängig davon, ob die Fläche im Flächennutzungsplan als Vorranggebiet ausgewiesen ist. Grundlage dafür sind sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch einschlägige Vorgaben des EU-Rechts, etwa die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Dabei geht es unter anderem um das Kollisionsrisiko für bestimmte Vogelarten, um Fledermauspopulationen oder um störungssensible Lebensräume. Moderne Planungs- und Monitoringinstrumente, wie Raumnutzungsanalysen oder Abschaltalgorithmen, helfen dabei, diese Risiken zu reduzieren.
Zudem gelten europa- und bundesweit strenge Regeln: Windkraftanlagen dürfen nicht gebaut werden, wenn dadurch ein erhebliches Tötungs- oder Störungsrisiko für besonders geschützte Arten besteht. Diese Vorgaben gelten unabhängig vom politischen Willen – sie sind durch EU-Recht, das Bundesnaturschutzgesetz und durch höchstrichterliche Urteile verbindlich.
Seit 2022 wurden zudem mehrere Gesetze zur Planungsbeschleunigung erlassen – darunter Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch und im Windenergieflächenbedarfsgesetz. Diese gelten auch für Berlin und sollen den Ausbau der Windkraft erleichtern, ohne jedoch den Umwelt- und Artenschutz auszusetzen.
Trotz dieser Beschleunigungen gilt: Für jede neue Windkraftanlage in Berlin müssen aktuelle Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzgutachten erstellt werden. Frühere Studien können als Grundlage dienen, ersetzen aber keine neue Prüfung – entscheidend ist der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Diese Prüfungen stellen sicher, dass Standorte mit hoher ökologischer Sensibilität erkannt und mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten oder Lebensräume vermieden oder ausgeglichen werden können. Frühere Studien können als Grundlage dienen, ersetzen aber keine neue Prüfung – entscheidend ist der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Kurz gefasst:
- Naturschutzgebiete wurden bei der Flächenauswahl weitgehend ausgespart
- Für konkrete Projekte gelten strenge Prüf-, Vermeidungs- und Schutzauflage
Wie viele Windräder braucht Berlin?
Um die gesetzlichen Ziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu erfüllen, muss Berlin bis 2032 insgesamt 0,5 Prozent seiner Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Das entspricht rund 450 Hektar.
Je nach Standort, Abstandsvorgaben und topografischen Gegebenheiten werden für eine einzelne moderne Windkraftanlage durchschnittlich 15 bis 20 Hektar planerisch beansprucht – inklusive Abstände, Erschließungsflächen und Nebeninfrastruktur. Daraus ergibt sich eine rechnerische Zielgröße von etwa 25 bis 30 Windenergieanlagen, die auf Berliner Stadtgebiet entstehen könnten.
Diese Größenordnung wurde auch von der Senatsverwaltung als realistisch kommuniziert. Voraussetzung ist, dass geeignete Flächen dauerhaft bereitgestellt, genehmigt und bebaut werden.
Kurz gefasst:
- Berlin muss rund 450 ha für Windkraft reservieren
- Daraus ergibt sich ein Ziel von ca. 30 Windkraftanlagen bis 2032
Senat definiert acht mögliche Standorte: Wo liegen die acht Vorrangflächen für Windenergie in Berlin?
Acht mögliche Standorte für Windräder liegen über das gesamte Berliner Stadtgebiet verteilt. Sie wurden im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung ausgewählt und erfüllen die gesetzlichen Mindestabstände sowie weitere fachliche Eignungskriterien. Die Flächen unterscheiden sich hinsichtlich Größe, Nutzung und Umweltkontext:
- Blankenfelde / Arkenberge (Bezirk Pankow)
Weitläufiges Areal am nördlichen Stadtrand mit geringer Bebauungsdichte, angrenzend an Gewerbe und Infrastruktur. Teilweise offene Brachflächen. - Buchholz Nord (Bezirk Pankow)
Nordöstlich von Französisch Buchholz gelegen. Vorbelastetes Gelände in Autobahnnähe mit ausreichender Entfernung zu Siedlungen. - Wartenberg / Falkenberg (Bezirk Lichtenberg)
Drei Teilbereiche auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nähe zu Bahntrasse und Wohnnutzung wird geprüft. - Krummendammer Heide (Bezirk Marzahn-Hellersdorf)
Landschaftlich geprägter Randbereich nahe der Stadtgrenze, aktuell als Forstfläche genutzt. Naturschutzaspekte werden im Gutachten bewertet. - Grunewald (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf / Steglitz-Zehlendorf)
Flächen entlang der Avus mit Abstand zu Siedlungen. Umgeben von Mischwald, Nähe zu Landschaftsschutzgebiet. Hohe öffentliche Aufmerksamkeit. - Teufelsberg (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf)
Westlich angrenzende Fläche zur historischen Abhörstation – nicht auf dem Gipfel selbst. Denkmal- und Sichtschutz werden gesondert bewertet. - Gatower Rieselfelder / Karolinenhöhe (Bezirk Spandau)
Ehemalige Rieselfeldflächen mit wenig sensibler Nutzung. Weiträumige Struktur, naturnah, aber nicht formal geschützt. - Jungfernheide (Bezirk Charlottenburg-Nord)
Südlich des Flughafengeländes TXL, angrenzend an Gewerbeflächen und Bundesstraße. Potenzial für technische Anbindung gegeben.
Eine Karte mit den genauen Umrissen der Vorrangflächen ist Teil der offiziellen Beteiligungsunterlagen und über das Berliner Beteiligungsportal abrufbar.
Kurz gefasst:
- Acht Vorrangflächen zwischen 30 und 90 ha
- In allen Bezirken West, Nord und Ost vertreten
- Finale Eignung wird durch laufende Prüfungen bestimmt
Was ist mit dem Grunewald und dem Teufelsberg?
Kaum ein Thema wird in der Berliner Windkraft-Debatte so emotional geführt wie die mögliche Ausweisung von Flächen im Grunewald – insbesondere in der Nähe des Teufelsbergs. Dabei kursieren viele Missverständnisse: Von Windrädern „auf dem Teufelsberg“ bis hin zu pauschalen Rodungsszenarien. Tatsächlich ist die Sachlage differenzierter – und deutlich nüchterner.
Teufelsberg: Keine Windräder auf der Abhörstation

Die historische US-Abhörstation auf dem Teufelsberg steht unter Denkmalschutz. Das geplante Windvorranggebiet liegt westlich der Anlage – am Hang, in ausreichendem Abstand zur Spitze des Trümmerbergs. Die Station selbst ist von der Planung nicht betroffen. Sichtachsen, Denkmalschutz und landschaftliche Eingliederung sind zentrale Prüfpunkte im weiteren Verfahren.
Grunewald: Vorranggebiet entlang der Avus
Im Grunewald handelt es sich nicht um tiefen Waldbestand, sondern um einen Streifen entlang der Autobahn Avus. Die Flächen liegen innerhalb forstwirtschaftlich genutzter Bereiche, mit gewissem Abstand zu Wohngebieten. Bereits heute durchquert hier eine Autobahn das Schutzgebiet – von unberührter Wildnis kann keine Rede sein. Dennoch gelten Landschaftsschutz und Erholungsfunktion als besonders zu berücksichtigen.
Wichtig: Vorranggebiet bedeutet nicht automatisch Bebauung
Auch im Grunewald und am Teufelsberg gilt: Die Ausweisung als Vorrangfläche im Flächennutzungsplan ist lediglich ein erster Schritt. Ob dort tatsächlich gebaut wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab – darunter Umweltgutachten, Denkmalschutzprüfung, technischer Machbarkeit und politischer Beschlusslage.
Die Flächen werden derzeit im Rahmen der Beteiligung diskutiert – Stellungnahmen von Bürger*innen, Verbänden und Bezirken sind ausdrücklich erwünscht.
Kurz gefasst:
- Teufelsberg selbst ist nicht Teil der Baufläche – Abhörstation bleibt unberührt
- Grunewald-Fläche liegt entlang der Avus – nicht im innersten Waldbestand
- Bebauung nur nach positiver Prüfung, politischem Beschluss und Genehmigung
Was bedeutet ein Vorranggebiet eigentlich – und was nicht?
Ein Vorranggebiet im Flächennutzungsplan bedeutet nicht, dass dort Windräder sicher gebaut werden. Vielmehr signalisiert der Plan: Diese Fläche eignet sich nach aktueller Bewertung grundsätzlich für Windenergienutzung – vorbehaltlich detaillierter Prüfungen und Genehmigungen.
Im Unterschied zu verbindlichen Bebauungsplänen schafft der Flächennutzungsplan keine Baurechte. Er ist ein steuerndes Planungsinstrument, das die Zielrichtung der Stadtentwicklung vorgibt – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Für jede Windkraftanlage braucht es anschließend:
- ein konkretes Projekt,
- eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
- aktuelle Umwelt- und Artenschutzgutachten,
- technische Machbarkeitsnachweise (z. B. Windpotenzial, Erschließung, Netzanschluss),
- und ggf. politische Zustimmung (z. B. durch Bezirke oder Landesebene).
Selbst wenn eine Fläche als Vorranggebiet festgesetzt wird, kann es also Jahre dauern – oder es wird am Ende gar nichts gebaut. Das Ziel der Vorrangkulisse ist, eine Vorauswahl zu treffen, die spätere Konflikte minimiert und Genehmigungen beschleunigt – nicht, Tatsachen zu schaffen.
Zusammengefasst: Vorranggebiet heißt: bevorzugt prüfen – nicht: garantiert bauen.
Häufige Kritikpunkte – was steckt wirklich dahinter?
Im Zuge der Diskussion um neue Windvorrangflächen kursieren viele Argumente – manche basieren auf Fakten, andere auf Missverständnissen oder vereinfachten Bildern. Im Folgenden einige typische Einwände und was bei genauer Betrachtung davon zu halten ist:
„Im Grunewald wird Wald für Windräder zerstört“
Tatsächlich handelt es sich um forstwirtschaftlich genutzte Flächen entlang bestehender Infrastruktur wie der Avus. Ein vollständiger Ausschluss von Waldflächen würde laut Senatsverwaltung das gesetzliche Flächenziel unmöglich machen. Rodungen wären flächenminimiert und unterliegen Wiederaufforstungspflichten.
„Windräder töten Vögel“
Kollisionsrisiken existieren – vor allem für bestimmte Arten. Doch sie werden in Umweltgutachten individuell bewertet. Moderne Anlagen arbeiten mit Abschaltalgorithmen, und es gelten verbindliche artenschutzrechtliche Prüfungen. Die größte Bedrohung für Artenvielfalt bleibt der Klimawandel.
„Die Anlagen sind riesig und verschandeln die Landschaft“
Windräder sind sichtbar – das ist nicht zu bestreiten. In Berlin wurden deshalb vor allem Flächen entlang von Autobahnen, Bahntrassen und Industriearealen vorgeschlagen. Die Frage ist nicht: sichtbar oder unsichtbar – sondern: sichtbar und wirksam oder unsichtbar und wirkungslos?
„In Berlin weht doch gar kein Wind“
Windhöffigkeit ist keine Glaubensfrage, sondern wird technisch gemessen. In Berlin gibt es ausreichend windstarke Lagen für moderne Turbinen, die bereits ab 5–6 m/s effizient arbeiten. Entscheidend ist außerdem die Nähe zum Stromnetz und der Einspeisepunkt.
„Das ist alles nur Symbolpolitik“
Das Gegenteil ist der Fall: Berlin ist gesetzlich verpflichtet, 0,5 % seiner Fläche bereitzustellen. Diese Flächen tragen – in Kombination mit Effizienzmaßnahmen und anderen Erneuerbaren – zur Versorgungssicherheit und zur Einhaltung von Klimazielen bei.
Fazit: Die Einwände verdienen Aufmerksamkeit – doch bei genauer Prüfung halten viele Argumente der Realität nicht stand.
- Teufelsberg selbst ist nicht Teil der Baufläche – Abhörstation bleibt unberührt
- Grunewald-Fläche liegt entlang der Avus – nicht im innersten Waldbestand
- Bebauung nur nach positiver Prüfung, politischem Beschluss und Genehmigung

Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.