Gefälschte Windpark-Verträge: Der Fall Prokon

ENERGIEWENDE · 15. JUNI 2026

Windkraft-Betrug: Wie gefälschte Flächenverträge die Genossenschaft Prokon täuschten

Ein Mann soll die Energiegenossenschaft Prokon mit gefälschten Verträgen über Wind- und Solarflächen um einen sechsstelligen Betrag betrogen haben. Der Fall dieses Windkraft-Betrugs erinnert an den verurteilten Windkraft-Betrüger Hendrik Holt. Zwei Skandale, die der Energiewende schaden, ohne sie zu widerlegen.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 5 Min. Lesezeit LESEN


In der deutschen Windkraftbranche hat sich nach Recherchen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erneut ein mutmaßlicher Windkraft-Betrug abgespielt. Im Zentrum steht ein Mann, den die Staatsanwaltschaft Schwerin als Erich T. führt. Er soll vorgegeben haben, Flächen in der Region Neubrandenburg exklusiv für Energieprojekte gesichert zu haben, und reichte dafür Verträge mit Grundstücksbesitzern ein.

Nach Überzeugung der Ermittler waren diese Unterlagen ganz oder teilweise gefälscht. Trotzdem überwies Prokon, eine der größten Energiegenossenschaften Europas mit Sitz in Itzehoe, ihm Geld. Insgesamt summieren sich die Zahlungen laut HAZ auf einen sechsstelligen Betrag. Die Genossenschaft brauchte solche Verträge, um Wind- und Solarparks zu entwickeln.

Windkraft-Betrug: Wie der Schwindel aufflog

Aufgeflogen ist der mutmaßliche Betrug nach Recherchen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, als Prokon-Mitarbeiter Flächenbesitzer kontaktierten, deren Grundstücke in den Unterlagen auftauchten. Mehrere von ihnen erklärten gegenüber der Zeitung, sie hätten von den angeblich geplanten Wind- und Solarparks auf ihrem Land nie etwas gehört und entsprechende Verträge nie unterschrieben.

Die Fälschungen sollen teils handwerklich schlecht gemacht gewesen sein, bis hin zu fehlerhaft geschriebenen Namen der angeblichen Unterzeichner. Prokon erkannte die Auffälligkeiten nach eigenen Angaben selbst, arbeitete den Sachverhalt auf und erstattete Anzeige. Ein Sprecher sprach von einem „mutmaßlich systematischen Täuschungsverhalten".

Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft T. 51 Straftaten vor, darunter Betrug und Urkundenfälschung, und hat ihn am Amtsgericht Waren angeklagt. Über die Zulassung der Anklage ist noch nicht entschieden. Zivilrechtlich liegt bereits ein rechtskräftiges Versäumnisurteil vor: Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte T. zur Zahlung von 764.210,92 Euro an Prokon. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Warum die Flächenakquise so anfällig ist

Verträge mit Flächenbesitzern sind das Fundament jedes Windparks. Wer bauen will, muss sich die Flächen früh sichern, oft Jahre bevor klar ist, ob ein Projekt jemals genehmigt wird. Die Grundstückseigentümer unterschreiben und erhalten dafür eine Art Haltegeld, häufig mehrere Tausend Euro im Jahr. Läuft der Park später, fließt ein Vielfaches.

Diese Akquise findet im Hintergrund statt. Niemand soll erfahren, wer wo plant und wie viel Geld fließt. Genau diese Diskretion macht das Geschäft anfällig: Wer glaubhaft auftritt und exklusive Zugänge verspricht, kann Projektierer unter Zeitdruck täuschen. In Mecklenburg-Vorpommern, wo Windkraft politisch hoch umstritten ist, fällt das doppelt ins Gewicht.

Der Fall T. ist kein Einzelfall der Branche. Er erinnert in Struktur und Methode an den bislang spektakulärsten Windkraft-Betrug Deutschlands, den der Jungunternehmer Hendrik Holt in den 2010er-Jahren inszenierte.

Der Schatten des Hendrik Holt

Holt verkaufte internationalen Energiekonzernen Windparkprojekte, die nur auf dem Papier existierten. Genehmigungen, Unterschriften und Flächenverträge waren teils gefälscht, teils komplett am Computer erfunden. Die Konzerne ČEZ, Enel und SSE soll er so um rund zehn Millionen Euro gebracht haben. Festgenommen wurde er 2020 im Berliner Luxushotel Adlon.

2022 verurteilte ihn das Landgericht Osnabrück wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Mehrere Familienmitglieder, die mitwirkten, erhielten ebenfalls Haftstrafen. Inzwischen ist Holt im offenen Vollzug, ein Comeback in der Energiebranche gilt als wahrscheinlich.

Die SWR-Dokumentation „Holt – Der Windkraft-Schwindler" zeichnet den Fall Hendrik Holt nach. Falls das Video nicht lädt: direkt in der ARD-Mediathek ansehen. Quelle: ARD-Mediathek / SWR

Die Parallele liegt im Geschäftsmodell: gefälschte Flächenverträge als Eintrittskarte in ein Milliardengeschäft, getarnt durch selbstsicheres Auftreten und das Versprechen exklusiver Zugänge. Der Unterschied: Gegen T. liegt kein Haftbefehl vor, und außer ihm ist niemand angeklagt.

Was das für die Energiewende bedeutet

Solche Fälle sind Wasser auf die Mühlen derer, die den Ausbau erneuerbarer Energien ohnehin diskreditieren wollen. Wo viel Geld in einen jungen, wachsenden Markt fließt, ziehen Betrüger an, das gilt für Windkraft so wie für jede andere Boombranche. Schwarze Schafe gibt es überall, vom Bausektor bis zur Finanzwelt.

Entscheidend ist, was die Fälle nicht belegen: Über die Technologie, die Wirtschaftlichkeit von Windparks oder den Sinn der Energiewende sagen sie nichts aus. Im Gegenteil zeigen beide Geschichten, dass funktionierende Kontrollen greifen. Prokon erkannte den Schwindel selbst und schaltete die Justiz ein, Holt sitzt im Gefängnis.

Für die Branche bleibt die Lehre, die Flächenakquise robuster gegen Fälschungen zu machen, etwa durch direkte Verifikation bei Grundstücksbesitzern und Behörden. Der eigentliche Skandal wäre, aus dem Fehlverhalten Einzelner ein Urteil über eine ganze Schlüsseltechnologie zu konstruieren.

QUELLEN

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  1. Hannoversche Allgemeine Zeitung, 14.06.2026: „Windpark? Welcher Windpark?" – Offenbar erneut Betrug im Energiesektor (Dirk Fisser, Nina Kallmeier)
  2. Handelsblatt, 12.05.2022: Wind-Betrüger Hendrik Holt muss über sieben Jahre ins Gefängnis
  3. Hannoversche Allgemeine Zeitung: Die wundersame Wiederauferstehung des Windkraftbetrügers Hendrik Holt
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