Wer zahlt für Europas Stromnetz? · 5. NOVEMBER 2026
© European Union, 2026EU rechnet mit 1,2 Billionen Euro Kosten für ihre Stromnetze bis 2040
Rund 730 Milliarden Euro der Summe fließen laut EU-Kommission in die Verteilnetze vor Ort. Mit dem EU-Netzpaket wollen Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten den Umbau der Stromnetze bis 2040 beschleunigen. Aus dem EU-Haushalt kommt nur ein kleiner Teil des Geldes.
Über das Paket verhandeln Europaparlament und Rat, die Vertretung der Mitgliedstaaten, derzeit im Trilog, den Schlussverhandlungen mit der Kommission. Beschlossen ist noch nichts, die nächste Runde ist für den 17. November angesetzt. Alle drei EU-Institutionen streben eine Einigung noch in diesem Jahr an.
Das EU-Netzpaket ist ein eigenes Verfahren, getrennt vom gleichnamigen deutschen Gesetzespaket von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche. Das europäische Paket besteht aus zwei Gesetzen. Die Kommission will die TEN-E-Verordnung neu fassen, nach der seit 2013 grenzüberschreitende Energieleitungen als „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ Vorrang bekommen. Mit einer zweiten Richtlinie will sie Genehmigungen beschleunigen.
Kommission will den Netzbedarf künftig zentral vorgeben
Bisher entwickeln die europäischen Verbände der Netzbetreiber die Szenarien für ihre Netzpläne selbst. Künftig soll die Kommission ein zentrales EU-Szenario vorgeben, berichtet pv magazine. Daraus sollen die europäischen Verbände der Übertragungs- und der Wasserstoffnetzbetreiber den Ausbaubedarf ableiten. Wie viel die Kommission später allein regeln darf, ist eine der zwei politisch heikelsten Fragen, die Parlament und Rat auf die letzte Verhandlungsrunde vertagt haben.
Auf dem aktuellen Pfad entstehen bis 2030 nur 41 der benötigten 88 Gigawatt Kuppelkapazität, also Leitungskapazität über Landesgrenzen hinweg. Bis 2040 braucht die EU laut Kommission 108 Gigawatt. Mit besser verknüpften Strommärkten ließen sich demnach jährlich bis zu 40 Milliarden Euro sparen. Acht „Energie-Autobahnen“ sollen Vorrang bekommen, darunter die Energieinsel Bornholm zwischen Dänemark und Deutschland.
Im TEN-E-Rahmen förderfähig sollen künftig auch Lösungen ohne neue Leitungen sein. Gemeint sind Technik, mit der Netzbetreiber bestehende Leitungen stärker auslasten, und Digitalisierung. Für Deutschland hat Agora Energiewende im Oktober errechnet, dass sich mit Flexibilität beim Ausbau der Verteilnetze 66 Milliarden Euro sparen lassen.
Rat und Parlament wollen Genehmigungsverfahren verkürzen
Die Energieminister*innen der Mitgliedstaaten haben sich Ende Juni auf ihre Position geeinigt. Strom- und Erneuerbaren-Projekte sollen danach im überragenden öffentlichen Interesse liegen, solange nicht das Gegenteil belegt ist. Schweigt eine Behörde in einem Zwischenschritt, dürfen Mitgliedstaaten das als Zustimmung werten. Ungenutzte Einnahmen aus überlasteten Grenzkuppelstellen sollen die Mitgliedstaaten ab 2028 zu zehn Prozent in grenzüberschreitende Projekte stecken, bis 2031 steigt der Anteil auf ein Viertel.
Der Industrieausschuss des Europaparlaments setzt beim Netzanschluss auf Fristen. Das Anschlussverfahren soll höchstens drei Monate dauern, danach sollen manche Projekte als genehmigt gelten. Für den Anschluss selbst will der Ausschuss feste Fristen von sechs bis neun Monaten, je nach Standort und Technik. Die Genehmigungsschwelle für kleine Solaranlagen, Speicher und Ladestationen soll von 100 auf 200 Kilowatt steigen. Der Regierungsentwurf für das deutsche Netzpaket sieht keine solche Frist für Netzanschlüsse vor.
Ob Mieterstrom, Quartiersversorgung und Industrieparks in Deutschland ohne volle Netzregulierung weiterlaufen können, hängt an der Genehmigungsrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof hatte Ende 2024 die deutsche Regel für Kundenanlagen gekippt, der Bundesgerichtshof folgte 2025. Laufende Projekte haben Bestandsschutz bis 2028.
Der Rat will solche Netze nur ausnehmen, wenn mehr als 90 Prozent des Stroms an Eigentümer, Betreiber oder verbundene Unternehmen gehen. Versorgt werden dürften weniger als 20 Kund*innen, in Wohnanlagen weniger als 100 Haushalte. Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßt das, weil es Rechtssicherheit schaffe, berichtet die ZfK. Die Branchenverbände BDEW und VKU halten den Vorschlag für zu eng.
Das Parlament will Netze in Industrie-, Gewerbe- oder Wohngebieten ausnehmen, wenn der Strom im Wesentlichen intern verteilt wird oder begrenzte Mengen an wenige Kund*innen gehen. Die Energierechtsanwältin Miriam Vollmer sieht bei der Linie des Rats Industrieparks als die größten Verlierer. Schon ein kleiner Chemiepark mit fünf oder sechs Betrieben fiele nach ihrer Einschätzung unter die volle Regulierung.
Investoren und Stromkund*innen sollen die Stromnetze bis 2040 bezahlen
Auf die Übertragungsnetze, also die Höchstspannungsleitungen über weite Strecken, entfallen laut Kommission 477 Milliarden Euro, berichtet Euronews. Für den EU-Haushalt 2028 bis 2034 schlägt die Kommission vor, den Energie-Topf der Fazilität „Connecting Europe“ von 5,84 auf 29,91 Milliarden Euro zu verfünffachen. Den weitaus größeren Rest der 1,2 Billionen Euro für die Stromnetze bis 2040 müssen privates Kapital und die Netzentgelte aufbringen. Diese Entgelte zahlen die Stromkund*innen mit ihrer Stromrechnung, darin steckt auch die Rendite der Netzbetreiber.
Für den Umbau der Stromnetze bis 2040 will die US-Bank JPMorgan Infrastrukturfinanzierungen anbieten, berichtet Bloomberg. „Institutionelles Kapital wird schnell fließen, wenn Europa einen tragfähigen Rahmen für Netzbetreiber-Erlöse schafft“, sagt Daniel Rudnicki Schlumberger. Er leitet bei der Bank die Initiative für Sicherheit und Resilienz in Europa, Nahost und Afrika. Laut JPMorgan warten in Europa rund 500 Gigawatt an Erneuerbaren-Projekten auf einen Netzanschluss. Für solche Modelle fördert die Bank das Green Finance Institute, das Finanzierungsmodelle für kleinere Verteilnetzbetreiber, neue Netztechnik und grenzüberschreitende Leitungen entwerfen soll.
QUELLEN
- EU-Kommission: European Grids, Themenseite.
- Herbert Smith Freehills Kramer: The EU Grids Package: a blueprint for Europe's future energy infrastructure, 2025.