Über 100 Staaten bereiten erste Schutzgebiete auf hoher See vor

Deutschland ratifiziert, Ozean-COP im Januar · 6. NOVEMBER 2026

Wie Staaten mit dem Hochseeschutzabkommen die offene See schützen wollen

Mit dem Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen können Staaten erstmals Schutzgebiete jenseits ihrer eigenen Gewässer beschließen. Der Vertrag gilt seit Januar 2026, Deutschland hat ihn im September 2026 ratifiziert.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 8 Min. LESEN


Wo die Wirtschaftszonen der Küstenstaaten enden, beginnt die hohe See. Dort darf jedes Schiff fahren, fischen und forschen, und kein Gremium konnte bisher ein Schutzgebiet ausweisen, das für alle Staaten und alle Branchen gilt. Rund zwei Drittel der Meeresfläche liegen außerhalb nationaler Grenzen, schreiben die Vereinten Nationen. Weil die Meere über 70 Prozent des Planeten bedecken, betrifft das fast die Hälfte der Erdoberfläche.

Anfang 2026 stand nach Angaben der Universität der Vereinten Nationen erst rund ein Prozent der hohen See unter Schutz. Das Hochseeschutzabkommen gibt den Staaten dafür ein Werkzeug. Sie haben den Vertrag am 19. Juni 2023 nach fast 20 Jahren Vorgesprächen angenommen, seit dem 17. Januar 2026 ist er in Kraft.

Fachleute sprechen vom BBNJ-Abkommen, nach dem englischen Kürzel für biologische Vielfalt jenseits nationaler Hoheitsgewalt. Es ergänzt das Seerechtsübereinkommen von 1982 als drittes Durchführungsabkommen. Im Januar 2027 treffen sich die Vertragsstaaten in New York zur ersten Konferenz und legen fest, nach welchen Regeln sie arbeiten.

Wem die hohe See gehört und warum sie kaum geschützt ist

Das Seerecht kennt jenseits der nationalen Zonen zwei Räume: die hohe See als Wassersäule und den Meeresboden darunter, im Vertrag „das Gebiet“ genannt. Für das Wasser gilt die Freiheit der hohen See. Für den Meeresboden gilt das Prinzip vom gemeinsamen Erbe der Menschheit. Beide Grundsätze stehen in Artikel 7 des Vertragstexts nebeneinander.

Für einzelne Nutzungen gibt es seit Jahrzehnten Zuständige. Die Internationale Meeresbodenbehörde ISA in Kingston, Jamaika, kontrolliert seit 1994 alle Tätigkeiten rund um Bodenschätze am Meeresboden. Den Fischfang regeln eigene internationale Abkommen. Ein Gremium, das Lebensräume über alle Branchen hinweg schützen kann, gab es vor dem Hochseeschutzabkommen nicht.

Der Druck auf die Meere wächst trotzdem. Klimawandel, Artensterben, Plastik, Chemikalien, Versauerung, Überfischung und Unterwasserlärm setzen die Ökosysteme unter Druck, schreibt die Bundesregierung im Entwurf des Hochseeschutzgesetzes. Diese Probleme enden nicht an der Grenze der nationalen Gewässer. Wie stark sich das Wasser erwärmt, zeigen die extremen marinen Hitzewellen der vergangenen Jahre.

Was die Staaten im Hochseeschutzabkommen vereinbart haben

Die Staaten haben im Hochseeschutzabkommen vier Themen gebündelt. Es geht um genetische Ressourcen samt gerechter Gewinnverteilung, um Schutzgebiete, um Umweltprüfungen und um Wissens- und Technologietransfer an Entwicklungsländer. Als Leitlinien nennt der Vertrag unter anderem das Verursacherprinzip, das Vorsorgeprinzip und die beste verfügbare Wissenschaft.

Wer auf hoher See Erbgut von Meereslebewesen sammelt oder dessen digitale Sequenzdaten nutzt, muss das künftig melden. Industriestaaten zahlen nach Artikel 14 jedes Jahr in einen Sonderfonds ein, und zwar die Hälfte ihres Beitrags zum Haushalt der Vertragsstaatenkonferenz. Wie Erlöse aus vermarkteten Produkten geteilt werden, entscheidet die Konferenz später. Der Vertrag nennt dafür Meilensteinzahlungen oder einen Anteil am Umsatz als Optionen.

Bevor ein Vertragsstaat eine Tätigkeit auf hoher See genehmigt, muss er nach dem Hochseeschutzabkommen ihre Folgen für die Meeresumwelt prüfen. Eine Vorprüfung wird nach Artikel 30 fällig, wenn die Folgen mehr als geringfügig oder vorübergehend sein können oder kaum bekannt sind. Erwartet der Staat erhebliche Verschmutzung oder schädliche Veränderungen, folgt eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch Projekte in nationalen Gewässern, die der hohen See erheblich schaden können, müssen geprüft werden, dann wahlweise nach nationalem Recht.

Kriegsschiffe und Militärflugzeuge nimmt das Hochseeschutzabkommen in Artikel 4 ausdrücklich aus. Für alle übrigen Schiffe unter der Flagge eines Vertragsstaats gelten die Regeln, und Deutschland hat sie bereits in nationales Recht übersetzt. Nach dem Hochseeschutzgesetz melden Forschungsteams Probennahmen und Nutzungen dem Bundesamt für Naturschutz, das auch an Umweltprüfungen mitwirkt.

Wie Vertragsstaaten Schutzgebiete auf hoher See beschließen

Ein Schutzgebiet beginnt mit einem Vorschlag. Einzelne Vertragsstaaten oder Gruppen reichen ihn beim Sekretariat ein, gestützt auf die beste verfügbare Wissenschaft und das Vorsorgeprinzip. Es folgen öffentliche Konsultationen, ein wissenschaftlich-technisches Gremium berät, und am Ende entscheidet die Vertragsstaatenkonferenz. In Deutschland erarbeitet das Bundesamt für Naturschutz solche Vorschläge.

Über Schutzgebiete soll die Konferenz des Hochseeschutzabkommens im Konsens entscheiden. Gelingt das nicht, genügt nach Artikel 23 eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Staaten. Vorher müssen zwei Drittel feststellen, dass alle Bemühungen um einen Konsens gescheitert sind. Damit kann kein einzelner Staat ein Schutzgebiet blockieren.

Ein Beschluss tritt 120 Tage nach der Konferenz in Kraft und bindet alle Vertragsstaaten. In dieser Frist kann jeder Staat schriftlich widersprechen und ist dann nicht gebunden. Er muss den Einspruch begründen, möglichst gleichwertige eigene Maßnahmen ergreifen und den Widerspruch alle drei Jahre erneuern. Droht nach einer Naturkatastrophe oder einem Unfall schwerer Schaden, kann die Konferenz Notmaßnahmen für bis zu zwei Jahre beschließen.

Welche Grenzen Fischereiabkommen und Meeresbodenbehörde dem Vertrag setzen

Die Verhandler haben das Hochseeschutzabkommen neben die bestehenden Gremien gestellt. Nach Artikel 5 darf es deren Regeln nicht untergraben. Fällt eine geplante Maßnahme in die Zuständigkeit eines anderen Gremiums, kann die Konferenz nach Artikel 22 nur Empfehlungen aussprechen. Ein Fangverbot in einem neuen Schutzgebiet müssen deshalb in der Regel die zuständigen Fischereiorganisationen mittragen.

Ähnlich verhält es sich beim Bergbau am Meeresboden. Über Abbaulizenzen entscheidet weiter die ISA (mehr dazu: Tiefseebergbau für Batterien). Eine eigene Umweltprüfung nach dem Hochseeschutzabkommen entfällt, wenn ein anderes Gremium die Tätigkeit bereits gleichwertig geprüft hat. Die Ergebnisse müssen die Staaten dann aber über die gemeinsame Informationsplattform des Abkommens veröffentlichen.

Binden kann das Abkommen nur Staaten, die es ratifiziert haben. Die USA haben das Hochseeschutzabkommen am 20. September 2023 unterzeichnet, aber bis Oktober 2026 nicht ratifiziert, ebenso Indien.

Wer das Hochseeschutzabkommen bisher ratifiziert hat

Am 19. September 2025 hinterlegten Marokko und Sierra Leone ihre Urkunden, damit war die Schwelle von 60 Ratifikationen erreicht. Nach Artikel 68 trat das Hochseeschutzabkommen 120 Tage später in Kraft. Die Vertragssammlung der Vereinten Nationen führt am 21. Oktober 2026 genau 104 Vertragsparteien und 145 Unterzeichner. „Eine Lebensader für den Ozean und die Menschheit“, sagte UN-Generalsekretär António Guterres, als die Schwelle fiel.

Die EU ist seit Mai 2025 dabei, China seit Dezember 2025, Großbritannien seit Juli 2026. Deutschland brauchte länger: Der Bundestag verabschiedete das Hochseeschutzgesetz am 26. Februar 2026, der Bundesrat verzichtete am 27. März 2026 auf den Vermittlungsausschuss. Am 22. September 2026 hinterlegte die Bundesregierung die Ratifikationsurkunde in New York. Verbindlich wird der Vertrag für Deutschland nach Artikel 68 am 30. Tag nach der Hinterlegung, also im Oktober 2026.

Station des HochseeschutzabkommensDatumQuelle
Annahme des Vertrags in New York19. Juni 2023UN-Vertragssammlung
Unterzeichnung durch Deutschland und die USA20. September 2023UN-Vertragssammlung
Ratifikation der EU28. Mai 2025UN-Vertragssammlung
60. Ratifikation (Marokko, Sierra Leone)19. September 2025UN-Notifikation C.N.447.2025
Ratifikation Chinas15. Dezember 2025UN-Vertragssammlung
Inkrafttreten17. Januar 2026UN-Vertragssammlung
Bundestag beschließt Hochseeschutzgesetz26. Februar 2026Bundesrat, Drucksache 127/26
Ratifikation Deutschlands22. September 2026UN-Vertragssammlung
Vertragsparteien (Stand 21. Oktober 2026)104UN-Vertragssammlung
Erste Vertragsstaatenkonferenz, New York11. bis 22. Januar 2027UN-Sekretariat BBNJ

Die erste Vertragsstaatenkonferenz tagt vom 11. bis 22. Januar 2027 am UN-Hauptsitz in New York, so das UN-Sekretariat des Abkommens. Dort beraten die Staaten über die Entwürfe einer Vorbereitungskommission, die zuletzt im März 2026 getagt hat. Die Geschäftsordnung und die Finanzregeln müssen sie nach Artikel 47 im Konsens beschließen.

Was Schutzgebiete auf hoher See mit dem Klima zu tun haben

Die Meere nehmen Wärme und Kohlendioxid auf und speichern beides, hält die Bundesregierung im Gesetzentwurf fest. Wie viel Wärme sich dort inzwischen staut, zeigte der Rekord der Meerestemperatur im Juni 2026. Das Hochseeschutzabkommen greift diese Rolle in Artikel 7 ausdrücklich auf. Die Vertragsstaaten sollen Ökosysteme widerstandsfähiger gegen Klimawandel und Versauerung machen. Sie sollen auch die Kohlenstoffkreisläufe erhalten, auf denen die Rolle des Ozeans im Klima beruht.

Nach Artikel 17 sollen Schutzgebiete genau diese Widerstandskraft stärken, auch gegen Verschmutzung. Die Logik dahinter: Weniger Fischerei, Lärm und Schadstoffe lassen den Lebensräumen mehr Spielraum, wenn das Wasser wärmer und saurer wird. Wie viel Kohlenstoff Seegras, Kelp und andere Meerespflanzen binden, erklärt der Beitrag zu Blue Carbon.

Die Prüfpflicht betrifft auch Klimatechnik im Meer. Plant ein Vertragsstaat auf hoher See einen großen Feldversuch zur Ozean-Alkalinisierung, deren Folgen noch wenig erforscht sind, muss er ihn nach Artikel 30 vorab untersuchen. Für Cleantech-Unternehmen und Forschungsteams, die CO2 im Ozean binden wollen, entsteht damit ein geordnetes Verfahren mit öffentlicher Beteiligung.

Das Kunming-Montreal-Rahmenwerk zur Biodiversität verlangt, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Meere zu schützen. Ohne Schutzgebiete auf hoher See ist das kaum zu schaffen, weil dort der größte Teil der Meeresfläche liegt. Wie beim Pariser Klimaabkommen hängt die Wirkung des Hochseeschutzabkommens davon ab, was die Vertragsstaaten auf ihren Konferenzen beschließen. Die erste Gelegenheit dafür kommt im Januar 2027 in New York.

QUELLEN

  1. Vereinte Nationen, Generalsekretär als Verwahrer: Notifikation C.N.447.2025.TREATIES-XXI.10, Inkrafttreten des BBNJ-Abkommens, 19. September 2025.
  2. Bundesrat: Drucksache 127/26 (Beschluss), Hochseeschutzgesetz, 27. März 2026.
  3. Vereinte Nationen: BBNJ Agreement, Übersichtsseite des Sekretariats, abgerufen am 21. Oktober 2026.
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