KLIMAPOLITIK · 17. AUGUST 2026

Klimaanpassung ins Grundgesetz: Wie die CDU blockiert
Fünf SPD-Bundesminister, allen voran Umweltminister Carsten Schneider, wollen Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern. Die Union lehnt ab, wirft Schneider einen Alleingang vor. Übersehen wird dabei, dass der Deutsche Städtetag dieselbe Forderung längst unabhängig von der SPD erhebt, aus kommunaler Finanznot.
Vier Seiten, fünf Ministerien, eine Forderung. Die SPD-geführten Häuser für Finanzen, Umwelt, Soziales, Bauen und Entwicklungshilfe haben ein Aktionsprogramm gegen Hitze- und Klimafolgen vorgelegt. Federführend ist Umweltminister Carsten Schneider. Kernpunkt des Papiers: Klimaanpassung und Naturschutz sollen noch in dieser Legislaturperiode als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz.
Die Union reagierte prompt und ablehnend. CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann nannte den Vorstoß gegenüber der Rheinischen Post „wohlfeil", er bringe „in der Sache nichts". Der naheliegende Schluss: SPD gegen Union, ein weiterer Verteilungsstreit zwischen Koalitionspartnern. Der Schluss greift zu kurz.
Denn dieselbe Forderung kommt aus einer Ecke, die mit SPD-Parteitaktik nichts zu tun hat: vom Deutschen Städtetag. Dessen Präsident Burkhard Jung, Leipzigs Oberbürgermeister, hatte bereits am 11. August in einem eigenen Cleanthinking-Beitrag erklärt, warum strukturell unterfinanzierte Kommunen genau diese Verfassungsänderung brauchen, unabhängig davon, wer in Berlin gerade regiert.
Was eine Gemeinschaftsaufgabe überhaupt ändern würde
Das Grundgesetz kennt bereits Gemeinschaftsaufgaben, etwa beim Hochschulbau oder bei der Verbesserung der Agrarstruktur. Der Bund verpflichtet sich darin dauerhaft und rechtssicher zur Mitfinanzierung einer Aufgabe, die eigentlich Länder oder Kommunen tragen. Genau dieses Konstrukt fehlt bislang beim Hitzeschutz.
Aktuell gilt das Gegenteil: Der Bund darf sich in Schulen, Kitas, Kliniken oder Altenheimen grundsätzlich nicht einmischen, weder mit Vorgaben noch mit Geld, abgesehen von befristeten Modell- und Förderprogrammen. Wenn eine Kommune eine Klinik hitzefest sanieren will, ist sie auf sich selbst, das jeweilige Land und Zufallsförderung angewiesen.
Das SPD-Aktionsprogramm will diese Lücke schließen: Hitze- und Gesundheitsschutz in sozialen Einrichtungen, Entsiegelung und Stadtgrün, klimaresiliente Wasserversorgung, umfassenderer Hochwasserschutz. Bis eine Gemeinschaftsaufgabe steht, soll ein dreijähriges Sofortprogramm bestehende Förderinstrumente bündeln, für Kommunen, soziale Träger und private Sanierer. Eine Summe nennt das Papier nicht.
Dass der Handlungsdruck real ist, zeigen die aktuellen Zahlen. Nach RKI-Angaben sind in diesem Sommer bereits rund 11.900 Menschen an Hitzefolgen gestorben. Parallel brennen Wälder im Saarland und bei Aachen, während Niedrigwasser auf Rhein und Donau die Binnenschifffahrt und damit Lieferketten der Industrie belastet. Deutschland hat sich seit vorindustrieller Zeit bereits um 2,5 Grad erwärmt, schneller als der globale Durchschnitt.
Zwei Motive, eine Forderung
„Ich halte das für zwingend notwendig", sagte Schneider im ARD-Morgenmagazin. Er wolle, dass der Bund „Kompetenz für Handlung, Taten und Ausgaben" bekomme. Schneider verweist auf den Koalitionsvertrag, der die Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe vorsieht, und auf die Umweltministerkonferenz, die im Mai 2026 einstimmig, also auch mit unionsgeführten Ländern, eine Grundgesetzänderung beschlossen hat.
Das ist die Bundespolitik-Perspektive: ein Umweltminister, der Zuständigkeit und Etat für sein Ressort einfordert. Die kommunale Perspektive klingt anders. Jung hatte im Interview mit der Celleschen Zeitung erklärt, worum es den Städten geht: „Ich finde es wichtig, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ins Grundgesetz aufzunehmen, weil damit strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Finanzierung durch Bund und Länder geholfen wäre."
Keine Kompetenzfrage, sondern eine Kassenfrage. Der Städtetag rechnet mit einem kommunalen Gesamtdefizit von über 30 Milliarden Euro jährlich, dazu kommen nach seinen Zahlen gut drei Milliarden Euro Mehrbelastung allein durch aktuelle Reformvorhaben bei Pflege, Krankenhäusern und Sozialleistungen. Leipzig pflanzt im Rahmen seines Tausend-Bäume-Programms Bäume gegen die Hitze, verliert davon aber jedes Jahr einen Teil an die Dürre zurück, ohne verlässliche Mitfinanzierung von außen.
SPD-Ministerium und Kommunalspitze kommen damit aus unterschiedlichen Richtungen zum selben Schluss. Das macht die Union-Kritik schwerer zu halten, als sie klingt.
Was die Union tatsächlich einwendet
Hoppermann bestreitet nicht, dass Klimaanpassung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ihr Einwand richtet sich gegen den Weg: Bund, Länder und Kommunen müssten „auf Augenhöhe zusammenarbeiten", eine Grundgesetzänderung dagegen gebe dem Bund „immer neue Kompetenzen" und führe „zu neuen Zuständigkeitsstreitereien".
Fraktionsvize Klaus Mack verweist auf den Koalitionsvertrag, der eine Gemeinschaftsaufgabe lediglich zu „prüfen" vorsehe. Diesen Prüfauftrag nehme man ernst, was daraus folge, zeige erst ein konkreter Vorschlag, der zunächst mit den Ländern beraten werden müsse.
Eine Gemeinschaftsaufgabe könne der Bundesumweltminister demnach nicht im Alleingang auf den Weg bringen. Mack verweist stattdessen auf bereits bestehende Instrumente wie das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, die schlicht „unbürokratisch und praxisnah" genutzt werden sollten. CDU-Finanzpolitiker verweisen zusätzlich darauf, dass die Länder aus dem Sondervermögen bereits 100 Milliarden Euro erhalten haben. Auch Verkehrsminister Steffen Bilger äußerte sich ablehnend.
Das ist kein Argument gegen mehr Hitzeschutz. Es ist ein Argument gegen die Verfassungsänderung als Instrument, verbunden mit dem Verweis, es gebe bereits Geld, das nur besser eingesetzt werden müsse. Ob das ausreicht, um eine dauerhafte, rechtssichere Mitfinanzierung zu ersetzen, wie sie eine Gemeinschaftsaufgabe böte, lässt die Union offen.
Warum es an einer Stimme hängt
Eine Grundgesetzänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Im Bundesrat ließe sich das vermutlich organisieren. Im Bundestag nicht, ohne die Linke einzubinden, denn ohne deren Stimmen reicht die Koalition allein nicht.
Die Linke ist grundsätzlich gesprächsbereit, aber nicht bedingungslos. Ihr klimapolitischer Sprecher Fabian Fahl fordert konkrete Umsetzung statt, wie er es nennt, schöner Worte, etwa ein Hitze-Kurzarbeitergeld mit verkürzter Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich sowie besseren Schutz für Patienten und Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen. Die Grünen haben Unterstützung für eine Grundgesetzänderung bereits signalisiert. Die AfD lehnt ab, ihre Stimmen wären ohnehin nicht eingeplant.
Damit bleibt die Union der einzige Akteur, dessen Nein ausreicht, um die Änderung zu verhindern, und der einzige, ohne dessen Ja sie nicht zustande kommt. Das von der CDU selbst beschlossene Kooperationsverbot mit Linke und AfD verengt die Lage zusätzlich: Die Koalition kann kaum um die Union herum eine Mehrheit organisieren.
Von außerhalb des Bundestags meldete sich zudem FDP-Chef Wolfgang Kubicki zu Wort und nannte den Vorschlag „im Kern den üblichen SPD-Schuldenpopulismus", mit dem Hinweis, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen stehe als Staatsziel bereits in Artikel 20a des Grundgesetzes. Das trifft die kommunale Kernfrage nicht: Ein Staatsziel verpflichtet zu nichts Konkretem, eine Gemeinschaftsaufgabe zu einer bezifferbaren Mitfinanzierung.
Was jetzt ansteht
Bauministerin Verena Hubertz treibt parallel die Verankerung von Klimaanpassung im Baugesetzbuch voran, etwa bei wassersensibler Stadtentwicklung und dem Schutz von Grünflächen und Baumbestand. Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz sollen künftig auch für größere Fassadenmaßnahmen nutzbar werden. Das sind Fortschritte im Kleinen, die am Grundproblem nichts ändern: ohne Gemeinschaftsaufgabe bleibt jede Förderung befristet und freiwillig.
Zugespitzt werden dürfte die Debatte bei der Kabinettsklausur Ende August in Neuhardenberg. Schneider hat angekündigt, das Thema dort anzusprechen. Danach liegt die Entscheidung bei Kanzler Friedrich Merz.
Für die Kommunen ändert sich die Ausgangslage dadurch nicht. Sie haben gezeigt, dass sie liefern können, wenn der Rahmen stimmt: Fast alle Städte über 100.000 Einwohner haben inzwischen ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt, ein Beleg, dass große Transformationsaufgaben vor Ort funktionieren, wenn Bund und Länder verlässlich mitziehen. Beim Hitzeschutz fehlt dieser verlässliche Rahmen bislang. Der Städtetag wird ihn weiter einfordern, ob die SPD-Minister ihn erreichen oder nicht.
QUELLEN
- Rheinische Post: Hitze, Wasser, Grundgesetz – so bedrängt die SPD die Union, 16.08.2026 (Hagen Strauß).
- SPIEGEL: SPD-Bundesminister fordern Union mit neuem Klima-Aktionsplan heraus, 16.08.2026 (Gerald Traufetter).
- SPIEGEL: Union wirft SPD-Minister Schneider „Alleingang" bei Hitzeschutz vor, 16.08.2026 (Andreas Niesmann).
- Cleanthinking: Burkhard Jung warnt: „Stimmung in Rathäusern explosiv", 11.08.2026.