Gefälschte Windpark-Verträge: Der Fall Prokon

ENERGIEWENDE · 15. JUNI 2026

Windkraft-Betrug: Wie gefälschte Flächenverträge die Genossenschaft Prokon täuschten

Ein Mann soll die Energiegenossenschaft Prokon mit gefälschten Verträgen über Wind- und Solarflächen um einen sechsstelligen Betrag betrogen haben. Der Fall dieses Windkraft-Betrugs erinnert an den verurteilten Windkraft-Betrüger Hendrik Holt. Zwei Skandale, die der Energiewende schaden, ohne sie zu widerlegen.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 8 Min. Lesezeit LESEN


In der deutschen Windkraftbranche hat sich nach Recherchen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erneut ein mutmaßlicher Windkraft-Betrug abgespielt. Im Zentrum steht ein Mann, den die Staatsanwaltschaft Schwerin als Erich T. führt. Er soll vorgegeben haben, Flächen in der Region Neubrandenburg exklusiv für Energieprojekte gesichert zu haben, und reichte dafür Verträge mit Grundstücksbesitzern ein.

Nach Überzeugung der Ermittler waren diese Unterlagen ganz oder teilweise gefälscht. Trotzdem überwies Prokon, eine der größten Energiegenossenschaften Europas mit Sitz in Itzehoe, ihm Geld. Insgesamt summieren sich die Zahlungen laut HAZ auf einen sechsstelligen Betrag. Die Genossenschaft brauchte solche Verträge, um Wind- und Solarparks zu entwickeln.

Windkraft-Betrug: Wie der Schwindel aufflog

Aufgeflogen ist der mutmaßliche Betrug nach Recherchen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, als Prokon-Mitarbeiter Flächenbesitzer kontaktierten, deren Grundstücke in den Unterlagen auftauchten. Mehrere von ihnen erklärten gegenüber der Zeitung, sie hätten von den angeblich geplanten Wind- und Solarparks auf ihrem Land nie etwas gehört und entsprechende Verträge nie unterschrieben.

Die Fälschungen sollen teils handwerklich schlecht gemacht gewesen sein, bis hin zu fehlerhaft geschriebenen Namen der angeblichen Unterzeichner. Prokon erkannte die Auffälligkeiten nach eigenen Angaben selbst, arbeitete den Sachverhalt auf und erstattete Anzeige. Ein Sprecher sprach von einem „mutmaßlich systematischen Täuschungsverhalten".

Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft T. 51 Straftaten vor, darunter Betrug und Urkundenfälschung, und hat ihn am Amtsgericht Waren angeklagt. Über die Zulassung der Anklage ist noch nicht entschieden. Zivilrechtlich liegt bereits ein rechtskräftiges Versäumnisurteil vor: Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte T. zur Zahlung von 764.210,92 Euro an Prokon. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Was das Versäumnisurteil bedeutet und was nicht

Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn der Beklagte zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint oder sich gegen die Klage nicht verteidigt. Das Gericht prüft dann nicht, ob die Vorwürfe inhaltlich zutreffen: Der Tatsachenvortrag des Klägers gilt nach der Zivilprozessordnung als zugestanden, solange er schlüssig ist. Eine Beweisaufnahme findet nicht statt.

Für Prokon ist der Titel trotzdem wertvoll. Das Urteil ist rechtskräftig und vollstreckbar, die Genossenschaft kann daraus drei Jahrzehnte lang in das Vermögen des Verurteilten vollstrecken. Ob die 764.210,92 Euro tatsächlich jemals fließen, ist damit allerdings nicht gesagt.

Strafrechtlich beginnt die eigentliche Prüfung dagegen erst. Mit der Anklage beim Amtsgericht Waren läuft das sogenannte Zwischenverfahren: Das Gericht entscheidet, ob der Tatverdacht für eine Hauptverhandlung ausreicht. Erst wenn es das Hauptverfahren eröffnet, kommt es zu einem öffentlichen Prozess.

Eine Anklage ist keine Verurteilung, und die zivilrechtliche Zahlungspflicht sagt nichts über die strafrechtliche Schuld aus. Beide Verfahren folgen eigenen Maßstäben. Bis zu einem rechtskräftigen Strafurteil bleibt Erich T. ein Beschuldigter.

Warum die Flächenakquise so anfällig ist

Verträge mit Flächenbesitzern sind das Fundament jedes Windparks. Wer bauen will, muss sich die Flächen früh sichern, oft Jahre bevor klar ist, ob ein Projekt jemals genehmigt wird. Die Grundstückseigentümer unterschreiben und erhalten dafür eine Art Haltegeld, häufig mehrere Tausend Euro im Jahr. Läuft der Park später, fließt ein Vielfaches.

Diese Akquise findet im Hintergrund statt. Niemand soll erfahren, wer wo plant und wie viel Geld fließt. Genau diese Diskretion macht das Geschäft anfällig: Wer glaubhaft auftritt und exklusive Zugänge verspricht, kann Projektierer unter Zeitdruck täuschen. In Mecklenburg-Vorpommern, wo Windkraft politisch hoch umstritten ist, fällt das doppelt ins Gewicht.

Der Druck auf die Flächen wächst weiter. Das Wind-an-Land-Gesetz verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen, ein Zwischenziel von 1,4 Prozent gilt schon für Ende 2027. Die Energiewende braucht rund 35.000 Windkraft-Standorte, viele davon durch Repowering bestehender Parks.

Je knapper geeignete Grundstücke werden, desto wertvoller wird jeder unterschriebene Vertrag. Ein Vermittler, der exklusive Zugänge zu angeblich gesicherten Flächen verspricht, trifft deshalb auf Abnehmer unter Zugzwang. Dieses Umfeld macht Fälschungen erst lukrativ.

Der Fall T. ist kein Einzelfall der Branche. Er erinnert in Struktur und Methode an den bislang spektakulärsten Windkraft-Betrug Deutschlands, den der Jungunternehmer Hendrik Holt in den 2010er-Jahren inszenierte.

Der Schatten des Hendrik Holt

Holt verkaufte internationalen Energiekonzernen Windparkprojekte, die nur auf dem Papier existierten. Genehmigungen, Unterschriften und Flächenverträge waren teils gefälscht, teils komplett am Computer erfunden. Die Konzerne ČEZ, Enel und SSE soll er so um rund zehn Millionen Euro gebracht haben. Festgenommen wurde er 2020 im Berliner Luxushotel Adlon.

2022 verurteilte ihn das Landgericht Osnabrück wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Mehrere Familienmitglieder, die mitwirkten, erhielten ebenfalls Haftstrafen. Inzwischen ist Holt im offenen Vollzug, ein Comeback in der Energiebranche gilt als wahrscheinlich.

Die SWR-Dokumentation „Holt – Der Windkraft-Schwindler" zeichnet den Fall Hendrik Holt nach. Falls das Video nicht lädt: direkt in der ARD-Mediathek ansehen. Quelle: ARD-Mediathek / SWR

Die Parallele liegt im Geschäftsmodell: gefälschte Flächenverträge als Eintrittskarte in ein Milliardengeschäft, getarnt durch selbstsicheres Auftreten und das Versprechen exklusiver Zugänge. Der Unterschied: Gegen T. liegt kein Haftbefehl vor, und außer ihm ist niemand angeklagt.

Prokon kennt beide Seiten eines Skandals

Dass ausgerechnet Prokon auf gefälschte Verträge hereinfiel, gibt dem Fall eine besondere Note. Die Genossenschaft ging selbst aus einem der größten Anlegerskandale der deutschen Energiebranche hervor.

Unter Gründer Carsten Rodbertus hatte das Itzehoer Unternehmen rund 1,4 Milliarden Euro über Genussrechte eingesammelt, verteilt auf etwa 75.000 Kleinanleger. Geworben wurde mit sechs Prozent Zinsen, mit Bahnwerbung und Postwurfsendungen. Anfang 2014 folgte der Insolvenzantrag, Zehntausende bangten um ihre Ersparnisse.

Die Rettung organisierten die Gläubiger selbst. Im Juli 2015 stimmten sie dafür, Prokon als Genossenschaft weiterzuführen, und lehnten damit ein Übernahmeangebot des Energiekonzerns EnBW ab. Aus Genussrechtsinhabern wurden Genossenschaftsmitglieder und Anleihegläubiger, Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin bezifferte die Quote auf knapp 58 Prozent.

Seither hat sich Prokon als eine der größten Energiegenossenschaften Europas neu erfunden und steht für jene Bürgerenergie, die mit Modellen wie Energy Sharing die Energiewende vor Ort trägt. Ein zweiter Vertrauensschaden wäre für dieses Geschäftsmodell heikel: Eine Genossenschaft lebt vom Geld und vom Zutrauen ihrer Mitglieder.

Wie sich Projektierer vor gefälschten Verträgen schützen

Der wirksamste Schutz ist unspektakulär: der direkte Draht zum Eigentümer. Wer vor der ersten Zahlung jeden Grundstücksbesitzer persönlich kontaktiert und die Unterschrift bestätigen lässt, entzieht gefälschten Verträgen die Grundlage. Genau diese Nachfrage brachte den Fall Prokon ins Rollen.

Dazu kommen formale Prüfschritte. Ein Grundbuchauszug zeigt, wem eine Fläche tatsächlich gehört und ob dort bereits Rechte anderer Projektierer eingetragen sind. Beglaubigte Unterschriften oder notarielle Beurkundung erschweren Fälschungen zusätzlich.

Auch die Zahlungslogik lässt sich härten. Provisionen für Vermittler sollten gestaffelt nach verifiziertem Projektfortschritt fließen und erst dann, wenn die Verträge geprüft sind. Der Fall Holt zeigt, wohin das Gegenteil führt: Konzerne wie Enel und SSE überwiesen Millionenbeträge, bevor die Existenz der Projekte unabhängig bestätigt war.

Ein Restrisiko bleibt, denn Flächenakquise lebt von Vertrauen, Diskretion und Tempo. Vollständige Verifikation kostet alle drei. Das Versäumnisurteil aus Neubrandenburg beziffert, was der Verzicht darauf kosten kann.

Was das für die Energiewende bedeutet

Solche Fälle sind Wasser auf die Mühlen derer, die den Ausbau erneuerbarer Energien ohnehin diskreditieren wollen. Wo viel Geld in einen jungen, wachsenden Markt fließt, ziehen Betrüger an, das gilt für Windkraft so wie für jede andere Boombranche. Schwarze Schafe gibt es überall, vom Bausektor bis zur Finanzwelt.

Entscheidend ist, was die Fälle nicht belegen: Über die Technologie, die Wirtschaftlichkeit von Windparks oder den Sinn der Energiewende sagen sie nichts aus. Im Gegenteil zeigen beide Geschichten, dass funktionierende Kontrollen greifen. Prokon erkannte den Schwindel selbst und schaltete die Justiz ein, Holt sitzt im Gefängnis.

Für die Branche bleibt die Lehre, die Flächenakquise robuster gegen Fälschungen zu machen, etwa durch direkte Verifikation bei Grundstücksbesitzern und Behörden. Der eigentliche Skandal wäre, aus dem Fehlverhalten Einzelner ein Urteil über eine ganze Schlüsseltechnologie zu konstruieren.

QUELLEN

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  1. Hannoversche Allgemeine Zeitung, 14.06.2026: „Windpark? Welcher Windpark?" – Offenbar erneut Betrug im Energiesektor (Dirk Fisser, Nina Kallmeier)
  2. Handelsblatt, 12.05.2022: Wind-Betrüger Hendrik Holt muss über sieben Jahre ins Gefängnis
  3. Hannoversche Allgemeine Zeitung: Die wundersame Wiederauferstehung des Windkraftbetrügers Hendrik Holt
  4. Handelsblatt, 2015: Prokon wird Genossenschaft: Insolvente Windkraftfirma steht vor der Umwandlung
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