E-Autos als Stromspeicher brauchen nur noch einen Zähler

BIDIREKTIONALES LADEN · 30. SEPTEMBER 2026

Bundesnetzagentur bringt den Durchbruch für E-Autos als Stromspeicher

Ein Zähler statt zwei: Wer Strom aus dem E-Auto über die Wallbox zurück ins Netz speisen will, muss künftig keinen zusätzlichen Zähler mehr einbauen lassen. Die Behörde hat ihre Regeln rund ums E-Auto als Stromspeicher nach Protest der Autoindustrie entschärft. Ein echter Durchbruch für bidirektionales Laden.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 4 Min. LESEN


Bislang verlangte die Bundesnetzagentur für das Zurückspeisen aus dem Auto einen zweiten intelligenten Zähler. Haushalte ohne eigene Solaranlage kommen jetzt mit einem Zähler aus, wenn sie das E-Auto als Stromspeicher derart einsetzen. Das berichtete das Handelsblatt vorab aus der endgültigen Fassung der Regeln. Am 1. Oktober hat die Bundesnetzagentur die Festlegung offiziell beschlossen. Zuletzt hatte sich u.a. Ex-VW-Chef Herbert Diess lautstark beschwert.

Wer ein bidirektionales Auto und eine passende Wallbox hat, kann es damit als Stromspeicher nutzen. Das Auto lädt, wenn Strom günstig ist, und gibt ihn zurück, wenn er teuer ist. Jedes bidirektionale E-Auto könne an jedem bidirektionalen Ladepunkt in den Markt integriert werden, heißt es in dem Papier. Die Grundlage dafür hatte der Bundestag mit dem Gesetz für bidirektionales Laden gelegt.

Die Autoindustrie setzt sich in allen Punkten durch

Die Hersteller hatten den ersten Entwurf vergangene Woche scharf kritisiert. Nun kommt ihnen die Bundesnetzagentur laut Handelsblatt in allen Punkten entgegen. Behördenchef Klaus Müller verweist auf Gespräche in den vergangenen Tagen: „Gute Sachargumente überzeugen diese Behörde". Bei der Vorstellung der Festlegung am 1. Oktober sagte Müller: „Die bidirektionale Nutzung von Ladepunkten hilft der Elektromobilität und dem Stromsystem. Wir haben die Regelungen nochmals angepasst, um für Ladepunkte die Vereinfachungen und Pauschalisierungen noch besser zu erschließen.“

Für BMW, Mercedes und Volkswagen geht es um ein neues Geschäft. Eon und Octopus Energy bieten bereits Tarife an, die das Auto als Speicher nutzen. Auch die VW-Tochter Elli setzt auf bidirektionales Laden. Ex-VW-Chef Herbert Diess hatte die Speicherpolitik der Bundesregierung zuletzt scharf kritisiert.

Solarhaushalte verdienen schneller am Autoakku

Wer eine Solaranlage hat, kann auf den zweiten Zähler ebenfalls verzichten und pauschal abrechnen. Für die ersten 500 Kilowattstunden, die ins Netz gehen, gibt es die übliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Danach folgt eine Spanne ohne Förderung und ohne Nachlass bei Gebühren. Erst was darüber hinausgeht, gilt als Strom aus dem Autoakku und ist von Umlagen und Gebühren befreit.

Diese Spanne ohne Förderung schrumpft auf weniger als die Hälfte, der Faktor sinkt von 0,5 auf 0,2. Solarhaushalte profitieren damit früher vom Strom aus dem Auto. Die Spanne soll Missbrauch verhindern. Einen Haken hat die Sache: Die Pauschaloption braucht noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Außerdem haben Netz- und Messstellenbetreiber bis Ende September 2027 Zeit, die Regeln umzusetzen. Wie die Abrechnung im Detail funktioniert, erklärt unser Überblick zu den neuen Speicher-Regeln, der bereits die Endfassung beschreibt.

Hersteller müssen jetzt Autos und Wallboxen liefern

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung rechnet laut Handelsblatt mit rund 22 Milliarden Euro Einsparung pro Jahr, vor allem beim Netzausbau. Voraussetzung ist, dass viele Autos tatsächlich als Speicher am Netz hängen und entsprechend als Flexibilitäten zu virtuellen Kapazitäten zusammengeschlossen werden. Die Voraussetzungen dafür sind nun geschaffen.

Müller sieht nun die Autoindustrie in der Pflicht. Sie müsse Fahrzeuge, bidirektionales Laden und Wallboxen auf den Markt bringen, sagte er. An den Regeln scheitere es jedenfalls nicht mehr. Und in der Tat: Dienstleister wie The Mobility House, aber auch Autobauer wie Renault oder Volkswagen scharren mit den Hufen, den eigenen Kunden bidirektionales Laden anbieten zu können.

5 2 Bewertungen
Beitragsbewertung
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet
Nach oben scrollen
0
Ihre Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentiere.x